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Hamburg - Mittwoch, 25.01.2012
Die Abrechnungspraxis in der PKV verstehen
Rechnungen vorstrecken und anschließend Rückerstattungen erhalten
Einen Blick auf die Tarife der privaten Krankenversicherung zu werfen und sich möglicherweise für einen Wechsel zu entscheiden, hängt für die meisten Bürger mit den gebotenen Leistungen sowie einer Absenkung der Kosten zusammen, die man beim Wechsel in die PKV erwarten möchte. Unabhängig von diesen Kriterien gibt es jedoch auch formale Unterschiede zwischen diesen beiden Formen der gesundheitlichen Absicherung, die manche Bundesbürger zum Zögern veranlassen. Konkret ist zum Beispiel von der Abrechnung von Leistungen die Rede, die einem Patienten und Mitglied der PKV durch den Arzt in Rechnung gestellt werden. In der Tat hat hierbei der einzelne Versicherte mehr zu unternehmen als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, bei denen die Abrechnung ausschließlich zwischen dem Arzt und der Kasse erfolgt. Aus diesem Grunde einen angestrebten Wechsel in die private Krankenversicherung zu unterlassen, ist jedoch keine gute Wahl, da die Abrechnung für Privatpatienten relativ einfach funktioniert.
Das konkrete Abrechnen von Leistungen in der PKV
Sobald ein Privatpatient zum Arzt geht und hier Behandlungen in Anspruch nimmt, erhält er für diese Leistungen eine Rechnung. Diese Rechnung kann er in der Arztpraxis direkt mit einer EC-Karte, Kreditkarte oder bar begleichen und bekommt die Rechnung anschließend ausgehändigt. Wer nicht gleich vor Ort zahlen möchte, kann die Option einer Überweisung in Anspruch nehmen, d.h. das Geld muss spätestens 14 Tage nach der Ausstellung der Rechnung auf ein angegebenes Konto des Arztes überwiesen werden. Sobald die Rechnung ausgestellt wurde, ist diese im Original an die private Krankenversicherung zu entsenden. Diese prüft die in Rechnung gestellten Leistungen und erstattet sie anschließend je nach Tarif in vollem Umfang oder zu einem gewissen Anteil. Dieses Geld wird dann auf das Konto des Versicherungsnehmers zeitnah überwiesen. Manche Versicherte zögern aus diesem Grund die Überweisung der Rechnung so lange es geht hinaus, da sie hoffen, dass die eigene Krankenversicherung schon vorzeitig die Erstattung des Geldbetrags vornimmt. Auf diese Weise wird die kurzzeitige Absenkung des eigenen Kontostandes erfolgreich vermieden.
Größere Behandlungssummen in der privaten Krankenversicherung
Natürlich kommt das beschriebene Prinzip nur bei Geldbeträgen zum Einsatz, die eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Gerade bei größeren Maßnahmen zur Behandlung wie dem Aufenthalt in einem Krankenhaus soll es den Versicherten nicht zugemutet werden, selbst vier- oder fünfstellige Beträge vom eigenen Girokonto zu überweisen. Sollten dennoch derartige Behandlungen in Anspruch genommen werden, setzt sich der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit der privaten Krankenversicherung in Verbindung und sorgt für eine schnelle und einfach Abrechnung. Dies gilt übrigens auch bei Versicherten, die sich für eine Krankenzusatzversicherung entschieden haben und hierdurch z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt profitieren.