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Hamburg - Montag, 19.12.2011
Behandlung für Privatpatienten in privaten Kliniken genau überprüfen
Individuelle Abrechnung in vielen Fällen fehlerhaft
Wenn für einen privat Versicherten die Notwendigkeit herrscht, sich der Behandlung in einem Krankenhaus zu unterziehen, genießen diese hierbei eine Reihe von Vorteilen gegenüber einem klassichen Kassenpatienten. Die Behandlung durch den Chefarzt wird so ebenfalls möglich wie ein Ein- oder Zweibettzimmer, ein Großteil dieser Leistungen wird durch einen leistungsstarken Volltarif der PKV einfach übernommen. Genau hier kann der Kostenfaktor jedoch zu mancherlei Überraschung führen, wenn beim Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Klinik nicht korrekt unterschieden wird. Schnell kommt es zu zur Anrechnung von Leistungen, die gar nicht erbracht wurden und so schlimmstenfalls die dauerhafte Finanzierung aller Unternehmen der privaten Krankenversicherung in Gefahr bringen.
Wesentliche Unterschiede einer privaten, stationären Behandlung erkennen
Sich als Privatpatient stationär behandeln zu lassen, erfolgt grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen. Entweder man wählt den Aufenthalt in einem klassischen Krankenhaus, das ebenso den meisten gesetzlich Versicherten offensteht oder bevorzugt den Aufenthalt in einer Privatklinik. Im ersteren Fall sind die Erstattungssätze klar vorgegeben, die eine Krankenversicherung aufzubringen hat. Wer über Jahre gesetzlich versichert war und möglicherweise eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hatte, wird diese Prozedur bereits kennen. Bei einem Aufenthalt in einer Privatklinik verhält sich dies jedoch grundlegend anders: Die Abrechnung erfolgt gänzlich auf einer individuellen Basis, hier herrschen faktisch keien festen Regelsätze vor, nach denen pauschal Leistungen erbracht und abgerechnet werden. Genau dies machen sich manche Kliniken zu Nutze, um dubiose Leistungen in Rechnung zu stellen. Ein Betrug, der den meisten Privatpatienten gar nicht auffällt, aber die Finanzierung der Unternehmen der PKV über Jahre hinweg belasten kann.
Durch kritisches Nachfragen den eigenen Beitrag sichern
Auch die Politik ist mittlerweile auf diesen Umstand aufgehoben und verspricht für die Zukunft eine Abänderung, konkrete Pläne in dieser Hinsicht gibt es allerdings nicht. Wer als Privatpatient daher daran interessiert ist, den eigenen Versicherer nicht unnötig finanziell zu belasten und so einen Beitrag dazu zu leisten, dass ein potenzieller Anstieg der Beiträge so gering wie nur möglich ausfällt, sollte daher bei der Abrechnung von Leistungen in einer Privatklinik genau aufpassen. Sollten hier Zweifel über die Korrektheit bestehen, können diese entsprechend angezeigt und direkt vor Ort wie bei der eigenen, privaten Krankenversicherung zur Sprache gebracht werden.