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Hamburg - Freitag, 09.12.2011
Erweiterung des Leistungskatalogs um neuropsychologische Therapie
60.000 Patienten jährlich können auf entfallende Zuzahlung hoffen
Wer in der Vergangenheit ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt oder unter den Folgen eines Schlaganfalls litt, wurde in der Phase seiner Rehabilitation hierfür noch unnötig finanziell bestraft. Eine Kostenübernahme für die sogenannte neuro-psychologische Therapie, die in diesem Fall zum Einsatz kommt und eine Bewältigung elementarer Fähigkeiten in Gehirn und Nervensystem begünstigen soll, war bislang nicht Teil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Aus diesem Grund waren im Regelfall teure Zuzahlungen notwendig, die sich viele Patienten nur mühsam leisten konnten. Wie das Ärzteblatt aktuell vermeldet, gibt es für Betroffene positive Nachrichten: Die besondere Therapieform dürfte im Laufe des Jahres 2012 in den Leistungskatalog der GKV übernommen werden und gehört somit zu den elementaren Leistungen, die kostentechnisch durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden.
Details und Honorare noch auszuhandeln
Angeregt wurde die Aufnahme der Leistungen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die hierdrin eine elementar wichtige Versorgung sah. Da letztlich kein Mensch abschätzen kann, ob er im Laufe seines Lebens nicht einmal selbst auf eine entsprechende Therapie angewiesen sein dürfte, sollte auf den Vorschlag hin dieses wichtige Behandlungsgebiet standardmäßig in den Schutz der GKV übernommen werden. Genau diesem Vorschlag stimmten aktuell die Vertreter der Krankenkassen zu, im Laufe des nächsten Jahres dürfte daher mit einer Erweiterung des Leistungskatalogs gerechnet werden. Sämtliche Details zu den Regelungen sind aktuell noch nicht ausgehandelt, z.B. in welcher Honorarhöhe die entsprechenden Leistungen für eine neuro-psychologische Therapie vergütet werden.
Neuregelung auch für die private Krankenversicherung nicht uninteressant
Da die Übernahme in den Katalog der GKV erfolgt, ist damit zu rechnen, dass die entsprechenden Leistungen fortan auch standardmäßig in sämtliche Tarifformen der PKV Einzug halten. Zwar erweisen sich diese grundsätzlich als leistungsstärker im Vergleich zu den gebotenen Behandlungen und Kostenübernahmen der Krankenkassen, jedoch mag es manchen privaten Anbieter gegeben haben, der bislang die neuro-psychologische Therapie nicht standardmäßig in seinen Volltarifen integriert hatte. Auch hier bleibt das kommende Kalenderjahr abzuwarten, inwieweit eine Änderung bzw. Erweiterung der gebotenen Leistungen stattfindet und ob sich gesetzlich wie privat versicherte Patienten auf eine Verbesserung der gebotenen Tarifleistungen freuen können.