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Hamburg - Mittwoch, 05.10.2011

Welche Rolle die Versicherungspflichtgrenze für die PKV spielt

Entscheidender Faktor für den Wechsel in den privaten Schutz

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nicht allen Bundesbürgern möglich – diese Tatsache ist vielen Bundesbürgern bekannt, jedoch wird nie genau darüber eine Information eingeholt, wie eigentlich die Wechselkonditionen aussehen. Nicht selten besagt das Klischee, dass der Wechsel in die PKV nur Besserverdienenden möglich ist und die Chancen für einen normalen Bundesbürger eher schlecht stehen, von einem solchen Wechsel zu profitieren. Auch wenn für den einfachen Wechsel eines Arbeiter oder Angestellten ein gewisses Einkommen vorausgesetzt wird, nutzten selbst etablierte Arbeitskräfte nicht die Möglichkeit, sich konkret über die Höhe des Grenzbetrags zu informieren, ab dem ein direkter Wechsel in die private Krankenversicherung möglich wird. Dieser Grenzbetrag nennt sich Versicherungspflichtgrenze.

Wie hoch die Versicherungspflichtgrenze konkret ist

Für das Jahr 2011 beträgt die Versicherungspflichtgrenze in Deutschland 49.500 Euro. Dies ist der Wert, der mit dem jährlichen Bruttoeinkommen eines gesetzlich Versicherten überschritten werden muss, damit eine Möglichkeit besteht, in einen Volltarif der PKV zu wechseln. Umgerechnet sind dies 4.125 Euro Einkommen im Monat, die ein Versicherungsnehmer erreichen muss, um vom Schutz der PKV in vollem Umfang profitieren zu können. Im Jahr 2011 ergab sich für die Versicherungspflichtgrenze eine Besonderheit, die es bis zu diesem Zeitpunkt seit vielen Jahren nicht mehr gab. Der Gesetzgeber sah sich dazu veranlasst, die Grenze abzusenken, so dass es noch leichter als in den Vorjahren war, in den Schutz der privaten Krankenversicherung hineinzuwechseln. Zudem wurde die sogenannte Drei-Jahres-Frist als Wartezeit auf nur noch ein Jahr reduziert – eine Regelung, wie sie bereits vor den 1990er Jahren in Deutschland galt und damals schon einen schnelleren Wechsel in die private Krankenversicherung möglich machte. Für das anstehende Jahr 2012 wird der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze wieder aufs Neue benennen und so ein neues Rahmenwerk für den Wechsel in die PKV schaffen.

Vor dem Wechsel erst einmal vergleichen

Wer erkennt, dass er aktuell oder in naher Zukunft mit seinem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigen dürfte, sollte sich nicht scheuen und einen Vergleich der Tarife der PKV durchzuführen. Nur wer sich frühzeitig mit den verschiedenen Tarifen auf dem deutschen Versicherungsmarkt auseinandergesetzt hat, wird das Unternehmen der privaten Krankenversicherung findet, das die besten Konditionen für die eigene Person zu bieten hat.