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Hamburg - Mittwoch, 14.09.2011

Durch die PKV Kosten für eine Schönheits-OP erstattet bekommen

Frage nach der medizinischen Notwendigkeit stets gestellt

Der Versicherungsschutz in der PKV gilt gemeinhin als sehr weitreichend und schließt in der Tat in diverse Volltarife Leistungen ein, die längst nicht mehr durch die gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden. Welche Kosten dabei wirklich erstattet werden und ob es auch Bereiche gibt, in denen die Versicherungen ihre Leistungen nicht erbringen müssen oder wollen, wird gerne diskutiert und anhand verschiedener Beispiele beleuchtet. Ein Klassiker in dieser Hinsicht ist die Schönheitsoperation, bei der es in der Tat Fälle mit einer Kostenerstattung und Fälle mit einer strikten Ablehnung gibt. Wer sich für einen solchen, kosmetischen Eingriff interessiert, sollte im Vorfeld daher klären, ob die eigene Krankenversicherung für eine solche Operation aufkommt.

Wie notwendig ist eine Schönheitsoperation wirklich?

Wer sich bei einem Schönheitschirurgen unter das Messer legen möchte, hat hierfür meist eine von zwei grundlegenden Absichten. Zum einen sind viele Menschen mit ihrem natürlichen Äußeren nicht zufrieden und möchten hier durch den medizinischen Eingriff nachhelfen. Hierzu zählt z.B. das Richten der Nase, die Vergrößerung der Brüste oder das Einspritzen von Botox zur Straffung der Haut. Zum anderen kann die kosmetische Herrichtung von Gesicht und Körper eine medizinische Bewandnis haben. Dies ist z.B. nach Brandunfällen der Fall, wo durch einen kosmetischen Eingriff verbrannte Haut ersetzt wird und so wieder ein menschliches Erscheinungsbild möglich werden kann. In solchen Fällen wird davon gesprochen, dass der Eingriff medizinisch sinnvoll und notwendig ist, um der betroffenes Person weiteres Leid zu ersparen und eine Besserung des körperlichen Zustandes herbeizuführen. Unternehmen der PKV leisten alleine in diesen Fällen die Kosten für eine Operation, die Situationen der Operation aus persönlichen und rein ästhetischen Gründen führt hingegen zu einer Ablehnung. Nur weil ein Wechsel in die PKV stattgefunden hat, ist dies also noch lange kein Freischein dafür, kosmetische OPs ohne medizinische Bewandnis durchführen zu lassen und dabei auf Kostenerstattung zu hoffen.

Die passende Krankenversicherung für Schönheits-OPs finden

Was wirklich als medizinisch notwendig gilt, wird oftmals nicht einheitlich von den deutschen Versicherungen beantwortet, so dass auch hier durch einen Vergleich der Anbieter ein weites Spektrum kennen gelernt werden kann. Wer sich dafür interessiert, kosmetische Eingriffe vornehmen zu lassen und dabei auf eine Kostenerstattung hofft, sollte daher in Ruhe die Voll- und Zusatztarife der Versicherungen überprüfen und so zu einem geeigneten Partner finden.