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Hamburg - Dienstag, 30.08.2011Erlass für säumige Hartz IV Empfänger in der PKV wahrscheinlich
Versicherungen verzichten wohl auf ausstehende Forderungen
Intensiv wurde in den letzten Monaten und Jahren zwischen den Unternehmen der PKV sowie dem Staat diskutiert, wenn es um Hartz IV Empfänger und ihre Leistungen in der privaten Krankenversicherung geht. Auch wenn die Mitgliedschaft bei einem privaten Versicherer für Hartz IV Empfänger natürlich nicht möglich wird, waren viele von ihnen vor der Zeit der Arbeitslosigkeit Mitglied bei einem privaten Versicherer, waren jedoch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben nicht mehr in der Lage, die geforderten Beiträge zu zahlen. Auch wenn in den meisten Fällen der Basistarif als grundlegender PKV Schutz für die Betroffenen angeboten wurden, reichte dieser Umfang meist nicht aus. Durch den Sozialversicherungsträger erhielten Selbstständige und Freiberufler oftmals einen grundlegenden Anteil für ihre Krankenversicherung, die jedoch nicht ausreichte, um die Kosten für eine fortgeführte Mitgliedschaft in der PKV zu decken. Auf den Schulden blieben bislang die Versicherer sitzen, doch eine einvernehmliche Lösung scheint sich aktuell anzubahnen.Entscheidung einvernehmlich mit Gerichtsurteil
Bereits zu Beginn des Jahres 2011 wurde per Rechtssprechung klargestellt, dass die Träger der Hartz IV Leistungen auch für die Kosten des Krankenversicherungsschutzes aufkommen müssen. Mit diesem Urteil drückte das Bundessozialgericht allerdings nicht aus, was mit noch ausstehenden Beiträgen oder Schulden anderer Art geschehen sollte. Einvernehmlich mit der Politik abgesprochen, deutet sich aktuell ein Schuldenerlass an, so dass aktuelle Hartz IV Empfänger nicht damit rechnen müssen, teure Nachzahlungen an ihre Versicherung leisten zu müssen. Für die einzelnen Versicherer wird es in Zukunft zudem einfacher, da die ausstehenden Beiträge direkt von Jobcentern und anderen Träger gezahlt werden. Der Umweg, Leistungen und Beiträge von den einzelnen Versicherten einzufordern, entfällt somit im konkreten Fall des Hartz IV Empfängers.
Die richtige Krankenversicherung genau überlegen
Grundsätzlich bleibt es für alle Hartz IV Empfänger zu überlegen, welche Form der Krankenversicherung am sinnvollsten ist. Die Entscheidung zwischen dem Basistarif der PKV und der Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse sollte in Ruhe abgewägt werden. Leistungen und Beitrag sollten hier im guten Verhältnis stehen und für ein weniger belastetes Leben sorgen.
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