Jetzt kostenlos vergleichen!



Nachrichten

Hamburg - Dienstag, 23.08.2011

Welche Medikamente bezahlt die Krankenversicherung?

Als Arbeitnehmer sind Sie heute dazu verpflichtet, sich bei einer Krankenversicherung versichern zu lassen. Die Krankenkassen sind ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um Ihre eigene Gesundheit und die Vorsorge für das Leben im Alter geht. In den meisten Fällen zahlen Sie als Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber einen Teil der Kosten und alles läuft über den Betrieb. Anders sieht dies bei der privaten Krankenversicherung aus, welche Sie dann nutzen müssen, wenn Sie über einem gewissen Betrag verdienen bzw. sich in der Selbständigkeit befinden. In jedem Fall sollten Sie bei der Wahl der Krankenkasse darauf achten, wie hoch die anfallenden Kosten sind und welche Leistungen Sie in einem Notfall erwarten dürfen. Die Krankenkasse übernimmt aber nicht nur die Kosten für eine Behandlung beim Arzt und den Aufenthalt im Krankenhaus, denn auch einige Medikamente werden Ihnen kostengünstig zu Verfügung gestellt. Hier müssen Sie aber berücksichtigen, dass Sie in den meisten Fällen einen Eigenanteil tragen müssen und im Quartal auch mit der Praxisgebühr rechnen müssen.

Werden Ihnen bestimmte günstige Medikamente vom Arzt verschrieben, dann müssen Sie nur einen geringen Anteil zuzahlen und den Rest vom Betrag zahlt die Krankenkasse. Dies kann vor allem dann von Vorteil sein, wenn Sie unter einer chronischen Krankheit leiden sollten und immer auf die Medikamente und Behandlungen angewiesen sind. Bei Sonderwünschen oder Produkten für die Reiseapotheke müssen Sie aber damit rechnen, dass Sie die Kosten selber tragen müssen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Medikamente ohne Rezept kaufen und diese nicht von einem Arzt verschrieben worden sind. Bei offenen Fragen und Problemen sollten Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren und sich hier einmal informieren, für welche Medikamente Sie eine Zuzahlung bekommen und ob Sie die Rezepte einreichen müssen. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern sind auch richtig abgesichert.

Autor/Inhalt: Florian Beischall