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Hamburg - Mittwoch, 27.07.2011

Kündigung der Versicherung bei schweren Betrugsfällen berechtigt

Aktuelles Urteil gibt Versicherung Recht

Das Thema Kündigung der privaten Krankenversicherung ist seit jeher ein heißes Eisen und untersagt es unter normalen Umständen einer Versicherung, den Versicherungsschutz für einen bestimmten Versicherten einfach aufzuheben. Grund hierfür sind die Altersrückstellungen, die sich im Laufe von Jahren angesammelt haben und dabei eine Art Ansparung für die einzelne Person darstellen, was in dieser Form nicht bei anderen Versicherungsformen üblich ist. Durch das Oberlandesgericht in Celle (Aktenzeichen: 8 U 157/10) wurde aktuell jedoch deutlich gemacht, dass bei einem besonders schweren Fall von Betrug durchaus die Möglichkeit für die Versicherung besteht, den Schutz aufzugeben und so einem Mitglied der PKV zu kündigen. Konkret ging es in diesem Fall um einen Abrechnungsbetrug, konkret beim Einreichen von Rechnungen für Medikamente, die gar nicht in Anspruch genommen wurden.

Bagatellverstöße in der PKV weiterhin geschützt

Zur Kündigung durch die private Krankenversicherung kam es, da der Beklagte fast 4.000 Euro Leistungen durch seine Krankenversicherung für Medikamente in Anspruch nahm, die jedoch nie eingenommen wurden. Vielmehr kam es immer wieder zur Einreichung von Rechnungen für diese Medikamente und somit auch zur Kostenerstattung, obwohl diese aus medizinischer Sicht nicht notwendig waren und auch durch die versicherte Person nicht eingenommen wurden. Bei dem genannten, vierstelligen Betrag gab das Oberlandesgericht der Versicherung recht, dass es sich hier nicht mehr um einen Bagatellverstoß handelte, sondern vielmehr ein systematischer Betrug vorlag, dessen Gesamtwert auch nicht mehr eine Kleinigkeit betrug. Der betroffene Versicherte muss somit mit der Kündigung durch seinen Versicherer rechnen und dürfte auch in der Folgezeit Schwierigkeiten haben, bei einem anderen, privaten Versicherer unterzukommen. Auch die eventuelle Mitnahme der Anwartschaften bleibt unter diesen Umständen besonders zweifelhaft.

Eine ehrliche Abrechnung in der privaten Krankenversicherung anstreben

Natürlich kann es auch für Versicherte in der PKV immer wieder zu Fehlern bei der Abrechnung kommt. Wer gerade erst zu einem privaten Krankenversicherer gewechselt ist und es somit noch nicht gewohnt ist, eigenständig Rechnungen bei seinem Versicherer einzureichen, wird zweifelsohne den ein oder anderen Fehler machen. Dies sollte man jedoch nicht fürchten, solange hinter solchen Fehlern keine betrügerische Absicht steht. Vielmehr sind die meisten Versicherer tolerant und räumen auch großzügige Fristen beim Einreichen ausstehender Rechnung ein.