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Hamburg - Samstag, 11.06.2011

Abrechnungen von Krankenhäusern oftmals falsch

Kosten zu Lasten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Wer hierzulande den Aufenthalt in einem Krankenhaus zu finanzieren hat, macht dies im Regelfall auf zwei Weisen: Entweder durch die direkte Kostenerstattung seiner gesetzlichen Krankenkasse oder durch einen privaten Versicherer, der in Volltarifen oder einem abgeschlossenen Zusatztarif die Kostenübernahme sicherstellt. Die in Rechung gestellten Leistungen mit ihrer jeweiligen Höhe sind für den Laien oftmals nicht zu überschauen, vielmehr findet eine reine Abrechnung zwischen dem Krankenhaus und der Krankenkasse bzw. nach Einreichung einer Rechnung mit der privaten Krankenversicherung statt. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat durch aktuelle Berechnung jedoch verdeutlicht, dass bei weitem nicht alle in einem Krankenhaus gestellte Rechnungen auch wirklich dem Leistungsspektrum entsprechen, welches vor Ort geboten wurde.

Kontrollen schwierig und kostspielig

Der Faktor falscher Abrechnungen kann sowohl für Krankenkassen wie Unternehmen der PKV teuer werden, sofern hier Leistungen abgerechnet werden, die nicht erbracht wurden oder in einem höheren Grad als Maßnahme abgerechnet werden, als diese letztlich vor Ort stattfand. Die Kontrolle dieses Gebahrens ist jedoch mit Kosten verbunden, die kaum eine Krankenversicherung stämmen möchte. Vor allem die Möglichkeit von Strafzahlungen im Falle einer unberechtigten Anschuldigung ist ein Kostenfaktor, den viele Unternehmen im Bereich Krankenversicherung scheuen und deshalb Krankenhäuser und Kliniken in ihrer gewohnten Weise gewähren lassen. Auch wenn nicht mit einem Generalverdacht argumentiert werden sollte, entstehen nach Berechnungen des Spitzenverbandes der GKV jährlich zusätzliche Kosten von mehr als einer Milliarde Euro, die von den Krankenhäusern abgerechnet werden, obwohl zugehörige Leistungen in der angegebenen Form gar nicht erbracht wurden.

Als Patient die richtige Absicherung finden

Unabhängig von der Abrechnungspraxis der Krankenhäuser ist es für jeden Patienten in Deutschland unerlässlich, sich um die Finanzierung eines solchen Aufenthaltes zu kümmern. Niemand möchte gerne auf teuren Kosten sitzenbleiben und sollte sich deshalb rechtzeitig darum bemühen, die passende Absicherung für einen Aufenthalt im Krankenhaus zu finden. Dies kann entweder durch die volle Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung erfolgen oder durch einen Zusatztarif, der auch gesetzlich Versicherten offensteht. Gegen nur wenige Euro im Monat lässt sich so die gesamte Verweildauer in einem Krankenhaus angenehmer gestalten.