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Hamburg - Donnerstag, 26.05.2011

Bezahlt die Krankenversicherung die Einlagerung des Bluts?

Das Nabelschnurblut eines Neugeborenen enthält Stammzellen, die unbelastet erscheinen. Bei Erwachsenen hingegen sieht das etwas anders aus. Die Stammzellen, die jeder Mensch besitzt, verändern sich durch verschiedene Umwelteinflüsse. Unbelastetes Nabelschnurblut hat sich in der Medizin bewährt. So lassen sich heute zum Beispiel Leukämie und verschiedene Krebsarten mit Nabelschnurblut erfolgreich behandeln. Nabelschnurblut kann privat und öffentlich gelagert werden. Beide Varianten unterscheiden sich voneinander. Bei einer öffentlichen Lagerung handelt es sich um eine freiwillige Spende. Eine Blutbank kann jederzeit auf das eingefrorene Blut zurückgreifen, wenn es von einem kranken Menschen benötigt wird. Bei einer privaten Lagerung sieht das etwas anders aus.

Das Nabelschnurblut ist nur für das eigene Kind und nicht für fremde Menschen gedacht. Die private Einlagerung des Bluts kostet Geld. In der Regel verlangen entsprechende Institutionen dafür zwischen 2000 und 2500 Euro. Die Einlagerungszeit beträgt dabei in der Regel 20 Jahre. Nach dieser Zeit kann der Vertrag jederzeit verlängert werden. Die Kosten für eine private Einlagerung werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Private Krankenkassen leisten bei Versicherten teilweise einen Zuschuss, da sie mit einigen Blutbanken zusammenarbeiten. Bei einer öffentlichen Einlagerung handelt es sich, wie oben erwähnt, um eine Spende. Hier entstehen Eltern keine Kosten.

Mit Stammzellen aus Nabelschnurblut können heute einige Krankheiten erfolgreich therapiert werden. Einer Mutter entstehen keinerlei gesundheitliche Nachteile bei einer frühzeitigen Nabelschnurabtrennung, ganz im Gegenteil. Die Plazenta löst sich dadurch schneller ab. Aus Nabelschnurblutstammzellen können nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen mitwachsende Herzklappen herangezüchtet werden. Forscher arbeiten Tag und Nacht daran, damit eines Tages herzkranken Patienten geholfen werden kann.