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Hamburg - Donnerstag, 26.05.2011

Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung

Politik und gesetzliche Krankenkassen diskutieren im Halbjahres-Rhythmus Beitragssteigerungen und Einsparpotenziale. Privatpatienten haben oft Vorrang bei der Terminvergabe in Praxen und – gesetzgebungsbedingt – bei Medikamentenverordnungen. Die Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel, sofern durch die gesetzlichen Kassen getragen, sind erheblich.
Ein Stichwort der heutigen Zeit heißt "Zweiklassenmedizin" – schon deshalb sind private Anbieter für viele Versicherte attraktiv.

Der Gesetzgeber dekretiert eindeutig: Selbstständige, Freiberufler und Angestellte, die einen Monatsverdienst von 4.125,-- € oder einen kumulierten Jahresverdienst von € 49.500,-- erzielen, können in die private Krankenversicherung wechseln. Hürden für Arbeitnehmer – etwa die dreijährige Wartefrist für Berufsanfänger und -Rückkehrer – sind aktuell weggefallen, wer in diesem Jahr die Verdienstgrenzen erreicht, wechselt im Januar 2012 problemlos.

Alle, für die der Weg in die private Krankenversicherung frei ist, sollten den Schritt trotzdem gut überlegen. Detailinformationen lassen sich online – etwa auf den Seiten von versichertenforum.com – gut recherchieren.

Am Anfang der Prozedur stehen bei allen Anbietern die Gesundheitsfragen.
Bei gravierenden Vorerkrankungen wird – im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen – die Versicherung abgelehnt oder eine Ausschlussklausel in den Vertrag integriert – Leistungen für diese Erkrankung werden dann von der privaten Versicherung nicht übernommen.

Der individuell vereinbarte Leistungskatalog sollte hinsichtlich des Selbstbehalts, Krankenhausbehandlung (Einzelzimmer, Behandlung vom Chefarzt) und Krankengeldhöhe auch mit Blick auf die Zukunft geprüft werden. Spätere Änderungswünsche führen zur Vertragsänderung und bei in der Zwischenzeit aufgetretenen "teureren" oder chronischen Erkrankungen zu höheren Beiträgen oder neuen Ausschlusskriterien. Ebenso muss der Familienstatus berücksichtigt werden – private Anbieter versichern nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder nicht automatisch beitragsfrei mit.

Auch die Beiträge der privaten Versicherungen werden regelmäßig angepasst. Günstige Einstiegstarife für jüngere Versicherte schützen nicht vor spürbaren Beitragserhöhungen im Alter, die durch Rücklagenbildung der Versicherungen zwar gemildert werden, aber gerade bei Eintritt des Rentenalters einen spürbaren Einkommensverlust bedeuten können, da der Rentenversicherer nur einen Pauschalbetrag beisteuert.