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Hamburg - Freitag, 01.04.2011

Gesetzliche Nachbesserung für Behandlung nach dem Basistarif offenbar notwendig

Viele, kassenärztliche Vereinigungen noch ohne feste Regelung

Auch wenn es bislang nur in Einzelfällen zu Problemen kam, sind sich viele Privatversicherte im sogenannten Basistarif nicht über die Folgen dieser Absicherung bewusst. Wie auch die aktuelle Bundesregierung einräumen musste, sei es in den vergangenen Monaten immer wieder zu Fällen gekommen, wo Ärzte bzw. Zahnärzte die Behandlung eines Versicherten ablehnten, der sich zur Absicherung seiner gesundheitlichen Risiken für den Basistarif eines privaten Versicherers entschieden hatte. Vor allem die relativ geringe Bezahlung, die aus dieser Absicherung folgt, sei für manche Ärzte ein Grund, die entsprechenden Patienten abzulehnen. Und in der Tat gibt es bei vielen kassenärztlichen Vereinigungen noch keine klare Regelung, wie mit Versicherten im Basistarif umzugehen ist, so dass hier durchaus von einer Gesetzeslücke zur Behandlungspflicht gesprochen werden kann.

Sicherheit für die Versicherten je nach Fall nicht gegeben

Wer sich für einen Basistarif entschieden hat und damit bei einem Arzt vor Ort eine Behandlung anstrebt, dürfte diese für gewöhnlich erhalten. Nur sehr wenige Ärzte machen von den fehlenden Absprachen und Regelungen zwischen der PKV und den kassenärztlichen Vereinigungen Gebrauch und untersagen die notwendigen, medizinischen Schritte. Dass dies jedoch jederzeit möglich ist und von Arzt zu Arzt anders gehandhabt werden kann, ist Tausenden von Versicherten in Deutschland nicht bewusst, die sich für diese Variante der privaten Absicherung entschieden haben. Im Regelfall sollte deshalb überlegt werden, ob gegen einen etwas höheren Monatsbeitrag nicht der Schutz durch einen umfassenderen Volltarif gewählt werden sollte, bei dem die Behandlung und die Abrechnung bei Allgemein- sowie Fachärzten in jedem Fall gesichert ist.

Basistarif auch bei Versicherungen ein eher unbeliebtes Modell

Der Basistarif selbst wurde verpflichtend von der Politik eingeführt, um jedem freiwillig Versicherten einen günstigen Wechsel in die PKV möglich zu machen. Das Leistungsspektrum das Basistarifs orientiert sich dabei eher am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und bietet somit ein deutlich geringeres Panorama als ein klassischer Volltarif der privaten Versicherer. Das Modell selbst ist dabei in Deutschland seit seiner Einführung auch auf Seiten der Patienten noch nicht in vollem Umfang angenommen wurden, so dass gerade einmal etwas mehr als 20.000 Bundesbürger sich für diese Absicherung entschieden haben. Viele, die eine Wechselmöglichkeit in die PKV besitzen, entscheiden sich lieber direkt für einen umfassenden, leistungsstarken Volltarif.