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Hamburg - Dienstag, 29.03.2011

Urteil des EuGH richtet sich gegen geschlechtsspezifische Tarife

Etwas geringere Beiträge für Frauen möglich

Wer einen Blick auf die Tarife sämtlicher, privater Versicherer für Männer und Frauen wirft, dürfte je nach Versicherungssparte hier auf Unterschiede je nach Geschlecht feststellen können. Was von den Versicherern vor allem damit begründet wird, dass sich je nach Geschlecht unterschiedlich Risiken ergeben, war vielen Versicherten schon länger ein Dorn im Auge. Mit einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes könnte diese Regelung jedoch bald eine Änderung erfahren, durch welches eine Diskriminierung der einzelnen Versicherungsnehmer aufgrund ihres Geschlechtes gesehen wurde. In Zukunft dürften sich somit die sogenannte Unisextarife stärker bei sämtlichen Versicherern etablieren, durch welche Männer wie Frauen den gleichen Beitrag für gleiche Leistungen zu zahlen hätten.

Unterschiede für die private Krankenversicherung spürbar

Wer in den nächsten Jahren Mitglied bei einem privaten Krankenversicherer werden möchte, dürfte die Unterschiede somit bereits in der Kalkulation des individuellen Tarifs kennen lernen. Noch ist die Versicherungsbranche nicht einig, auf welche Weise sich die Unisextarife finanzieren sollen, jedoch darf es als nicht unwahrscheinlich gesehen werden, dass die meisten Versicherer einen Mittelweg zwischen Tarifen für Männer und Frauen gehen. Konkret würde dies für die PKV bedeuten, dass Frauen einen etwas geringeren Beitrag zu zahlen hätten, während Männer mit einem leichten Anstieg ihrer Kosten für den privaten Schutz rechnen müssten. Dies liegt vor allem an der Tatsache, dass Frauen aktuell noch in Relation gesehen hohe Beiträge zahlen, da sie für die Krankenversicherer z.B. wegen den Kosten einer Schwangerschaft als höheres Versicherungsrisiko angesehen werden. Eine Tatsache, die sich unmittelbar in den Beiträgen erkennen lässt.

Auch andere Bereiche neben der PKV betroffen

Nicht alleine der Sektor der privaten Krankenversicherung ist von der Regelung betroffen. Neben klassischen Lebensversicherungen, denen unterschiedliche Sterbetafeln je nach Geschlecht vorliegen, dürften sich auch bald Unterschiede in der Autoversicherung ergeben. Hier sieht es mit der finanziellen Belastung jedoch umgekehrt wie in der PKV aus, da Frauen hier bislang aufgrund einer etwas sichereren Fahrweise mit geringeren Beiträgen zu rechnen hatten als Männer. Ob sich hier der Beitrag für männliche Verkehrsteilnehmer auch absenken wird oder lediglich der Beitrag für Frauen angepasst werden soll, ist bis heute noch nicht klar. Entscheidend ist jedoch, dass sich in Zukunft der Vergleich einzelner Tarife der Versicherer noch mehr lohnen dürfte als heute.