Nachrichten
Hamburg - Dienstag, 29.03.2011Urteil des EuGH richtet sich gegen geschlechtsspezifische Tarife
Etwas geringere Beiträge für Frauen möglich
Wer einen Blick auf die Tarife sämtlicher, privater Versicherer für Männer und Frauen wirft, dürfte je nach Versicherungssparte hier auf Unterschiede je nach Geschlecht feststellen können. Was von den Versicherern vor allem damit begründet wird, dass sich je nach Geschlecht unterschiedlich Risiken ergeben, war vielen Versicherten schon länger ein Dorn im Auge. Mit einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes könnte diese Regelung jedoch bald eine Änderung erfahren, durch welches eine Diskriminierung der einzelnen Versicherungsnehmer aufgrund ihres Geschlechtes gesehen wurde. In Zukunft dürften sich somit die sogenannte Unisextarife stärker bei sämtlichen Versicherern etablieren, durch welche Männer wie Frauen den gleichen Beitrag für gleiche Leistungen zu zahlen hätten.Unterschiede für die private Krankenversicherung spürbar
Wer in den nächsten Jahren Mitglied bei einem privaten Krankenversicherer werden möchte, dürfte die Unterschiede somit bereits in der Kalkulation des individuellen Tarifs kennen lernen. Noch ist die Versicherungsbranche nicht einig, auf welche Weise sich die Unisextarife finanzieren sollen, jedoch darf es als nicht unwahrscheinlich gesehen werden, dass die meisten Versicherer einen Mittelweg zwischen Tarifen für Männer und Frauen gehen. Konkret würde dies für die PKV bedeuten, dass Frauen einen etwas geringeren Beitrag zu zahlen hätten, während Männer mit einem leichten Anstieg ihrer Kosten für den privaten Schutz rechnen müssten. Dies liegt vor allem an der Tatsache, dass Frauen aktuell noch in Relation gesehen hohe Beiträge zahlen, da sie für die Krankenversicherer z.B. wegen den Kosten einer Schwangerschaft als höheres Versicherungsrisiko angesehen werden. Eine Tatsache, die sich unmittelbar in den Beiträgen erkennen lässt.
Auch andere Bereiche neben der PKV betroffen
Nicht alleine der Sektor der privaten Krankenversicherung ist von der Regelung betroffen. Neben klassischen Lebensversicherungen, denen unterschiedliche Sterbetafeln je nach Geschlecht vorliegen, dürften sich auch bald Unterschiede in der Autoversicherung ergeben. Hier sieht es mit der finanziellen Belastung jedoch umgekehrt wie in der PKV aus, da Frauen hier bislang aufgrund einer etwas sichereren Fahrweise mit geringeren Beiträgen zu rechnen hatten als Männer. Ob sich hier der Beitrag für männliche Verkehrsteilnehmer auch absenken wird oder lediglich der Beitrag für Frauen angepasst werden soll, ist bis heute noch nicht klar. Entscheidend ist jedoch, dass sich in Zukunft der Vergleich einzelner Tarife der Versicherer noch mehr lohnen dürfte als heute.
Nachrichten Archiv
- 29.03.2011Urteil des EuGH richtet sich gegen geschlechtsspezifische Tarife
- 27.03.2011Den Basistarif nur bei einer gewünschten Minimalversorgung wählen
- 26.03.2011Zahnärzte können mit leichter Erhöhung ihrer Honorare rechnen
- 23.03.2011Praxisgebühr in Deutschland auch nach Ansicht der Politik wenig effektiv
- 17.03.2011Ärztliche Versorgung auch außerhalb des eigenen Fachbereich erlaubt
- 15.03.2011Diabetiker müssen ab dem Sommer 2011 mit weiteren Ausgaben rechnen
- 11.03.2011Diskussion über private Pflegeversicherung duch Sozialverbände forciert
- 10.03.2011Private Krankenversicherung für Studenten
- 02.03.2011Das Sonderkündigungsrecht in der PKV stets im Auge behalten
- 28.02.2011Mit dem Wechsel in die PKV schnelle Behandlungen zusichern
- 25.02.2011Beim Vertragsabschluss in der PKV auf geschlossene Tarife achten
- 20.02.2011Wahlfreiheit der PKV für Selbstständige immer häufiger interessant
- 16.02.2011Für gesetzlich Versicherte Zahlungen per Vorkasse in der Apotheke ein finanzielles Risiko
- 12.02.2011Nicht durch Rabatt-Medikamente verwirren lassen!
- 27.01.2011Abänderung der Bindungsfrist für Wahltarife in der GKV gegeben





