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Hamburg - Mittwoch, 02.03.2011Das Sonderkündigungsrecht in der PKV stets im Auge behalten
Kosten nach Beitragserhöhung durch Wechsel in besseren Schutz reduzieren
Als Versicherter in der PKV werden sich zum Ablauf des letzten Jahres wieder zahlreiche Versicherte geärgert haben, falls der Versicherer die Kosten für den eigenen Versicherungsschutz erhöht hat. Genauso wie bei der gesetzlichen Versicherung sehen sich die Unternehmen der PKV steigenden Kosten des Gesundheitswesens gegenüber, die sie nicht selten durch eine Erhöhung des individuellen Beitrags zu kompensieren versuchen. In den meisten Fällen akzeptieren die Versicherten die Erhöhung, da sie mit den Leistungen ihres Versicherers zufrieden sind und auch keinen Überblick darüber haben, welche Alternativen für einen Wechsel es überhaupt gibt. Dabei steht auch ihnen jederzeit ein Sonderkündigungsrecht zu, mit dessen Hilfe sich der Wechsel in einen anderen Schutz der PKV einfach gestalten lässt.14 Tage als Zeitraum für die Kündigung nach dem Sonderkündigungsrecht
Wer sich für eine Kündigung nach dem Sonderkündigungsrecht entscheidet, muss hierbei jedoch schnell sein. Nachdem ihm die Beitragserhöhung seines Versicherers zugegangen ist, hat dieser binnen 14 Tagen die Kündigung einzureichen und so seinen Willen zum Ausdruck zu bringen. Da in Deutschlanfd mittlerweile die Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherung gilt, ist dem alten Versicherer zudem anzuzeigen, dass für das neue Kalenderjahr bereits ein alternativer Tarif bei einem Konkurrenzen gefunden werden konnte, der fortan für die Absicherung der eigenen Gesundheit zuständig ist. Neben der Sonderkündigung ist es also in gleicher Weise wichtig, sich zeitnah über Alternativen auf dem Versicherungsmarkt zu informieren und so zu einem neuen Versicherungsschutz zu gelangen, der den eigenen, finanziellen Wünschen noch stärker entspricht.
Antwartschaften zu einem neuen Unternehmen der PKV mitnehmen
Gerade für ältere Versicherungsnehmer, die schon seit Jahren bei einem bestimmten Unternehmen der PKV versichert waren, lohnte sich der Wechsel durch das Sonderkündigungsrecht nur selten, da hierbei sämtliche Anwartschaften beim alten Versicherer verlorengingen. Dies ist jedoch seit einigen Jahren anders, wovon alle Versicherten profitieren können, die einen neuen PKV-Vertrag geschlossen haben oder in den nächsten Jahren schließen. Sollte ein Wechsel gewünscht sein, können die erzielten Anwartschaften einfach mitgenommen werden, so dass hier nicht mehr von einem finanziellen Verlust durch den Wechsel ausgegangen werden muss. Wer dies im Hinterkopf behält, dürfte auch in den kommenden Jahren bei einer Beitragserhöhung ruhig bleiben und sich gezielt überlegen, ob man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen sollte.
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