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Hamburg - Samstag, 12.02.2011Nicht durch Rabatt-Medikamente verwirren lassen!
Neue Namen und Dosierungen genau unter die Lupe nehmen
Wer bereits im neuen Jahr 2011 in der Apotheke war und hier wie gewohnt eines seiner Medikamente kaufen wollte, wird sich möglicherweise über einen neuen Namen und eine neue Verpackung gewundert haben. Dies hat durchaus seine Richtigkeit, denn im Zuge der Gesundheitsreform sind mit dem neuen Jahr auch die sogenannten Rabatt-Medikamente auf den Markt gelangt. Bei diesen handelt es sich um Arzneimittel, die dem Patienten den bekannten Wirkstoff bieten, jedoch deutlich preiswerter in der Herstellung sind und somit vor allem die Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung reduzieren sollen. Für den einzelnen Patienten gilt es daher besonders aufzupassen, ob sich außer dem neuen Namen noch weitere Änderungen mit den Rabatt-Medikamenten ergeben.Den gleichen Wirkstoff unter neuem Namen erhalten
Dass ein Patient nun fürchten muss, seine gewohnten Medikamente und Wirkstoffe nicht mehr erhalten zu können, ist allerdings nicht gegeben. Jedoch muss mit einigen Änderungen in den Bezeichnungen der eigenen Medikamente gerechnet werden, falls diese sich nun als teure Alternativen herausstellen und gegen ein günstigeres Medikament mit dem gleichen Wirkstoff ausgetauscht werden. Da es hierbei auch zu anderen Dosierung kommen kann, die in einer Tablette oder einer Kapsel enthalten sind, gilt es vor allem für ältere Menschen aufzupassen. Wer also bislang zwei Tabletten pro Tag für die Behandlung einnahm, wird je nach Art von Medikament und Ersatz nun nur noch eine Tablette benötigen. Ein wichtiger Umlernprozess, mit welchem sich alle Personen auseinandersetzen sollten, die regelmäßig Medikamente einnehmen. Der Vergleich der Wirkstoffe und ihrer Dosierung bleibt nicht aus, um so bei einem Medikamentenwechsel weiterhin in optimaler Weise versorgt zu sein und eine Unter- wie Überdosierung zu vermeiden.
Auch Versicherte in der privaten Krankenversicherung betroffen
Die Regelung mit der Umstellung der Medikamente wirkt sich dabei nicht alleine nur für gesetzlich Versicherte aus, sondern ist auch für Versicherte in der privaten Krankenversicherung relevant. Auch hier gilt natürlich, dass nicht auf die notwendigen Medikamente oder eine Kostenerstattung durch den eigenen Versicherer verzichtet werden muss, sofern diese bislang auch dauerhaft gegeben war. Alleine Namen und Dosierungen können sich ändern und sollten so in der Umstellungszeit mit Sorgfalt bedacht werden. Inwiefern diese Umstellung die Kassen von gesetzlichen und privaten Versicherern schont, bleibt in den nächsten Monaten und Jahren abzuwarten.
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