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Hamburg - Donnerstag, 27.01.2011Abänderung der Bindungsfrist für Wahltarife in der GKV gegeben
Chancen und Risiken für freiwillig Versicherte gegeben
Wer sich in der heutigen Zeit nicht mehr im vollen Umfang durch seine gesetzliche Krankenkasse versorgt fühlt, entscheidend sich gerne in verschiedenen Bereichen der gesundheitlichen Absicherung für einen Wahltarif. Solche Wahltarife werden dabei nicht alleine nur durch die private Krankenversicherung angeboten, sondern spielen auch in der GKV eine Rolle. Zahlreiche Krankenkassen machen es ihren Mitgliedern möglich, ganz gezielt Vertragselemente gegen einen höheren Versicherungsbeitrag hinzuzuergänzen und auf dieser Basis eine gesundheitliche Absicherung nach Maß zu erhalten. Durch Umstellung auf das neue Jahr haben sich dabei teilweise neue Bindefristen für die Wahltarife ergeben, die bei einer zusätzlichen, freiwilligen Absicherung sowohl Chancen wie auch Risiken bergen.Reduktion auf zwölf Monate für größere Flexibilität
In manchen Wahltarifen, die sich z.B. auf die Erstattung von Arzneimittelkosten beziehen, wurde die gesetzliche Bindefrist auf zwölf Monate reduziert, wobei diese bislang noch bei drei Jahren lag. Konkret bedeutet dies für jeden Versicherten, dass bereits nach einem Jahr geschaut werden kann, ob nicht ein anderes Angebot eines alternativen Anbieters die entsprechenden Leistungen zu günstigeren Konditionen zu bieten hat. In diesem Fall kann bereits nach einem Jahr dem alten Versicherer gekündigt werden, wobei sich diese Kündigung natürlich ausschließlich auf den Wahltarif bezieht und somit keine Auswirkung auf den grundlegenden Schutz durch die gesetzliche Krankenkasse haben muss. In vielen anderen Fällen, z.B. bei der Wahl von Krankenzusatz-Tarifen, ist die gesetzliche Bindefrist weiterhin bei drei Jahren festgelegt.
Die richtigen Wahltarife herausfinden und vergleichen
Gerade bei Versicherungsarten, für welche noch immer die Bindefrist von drei Jahren gilt, ist die Unterzeichnung genau zu überlegen, um nicht unnötig lange an ein Angebot gebunden zu sein, welches sich längst auf dem Versicherungsmarkt günstiger finden lässt. In diesem Fall sollte man sich genau überlegen, ob man auf das Angebot seiner gesetzlichen Krankenkasse zugreifen möchte oder sich vielleicht sinnvolle Alternativen in der privaten Absicherung ergeben. So oder so ist ein Zusatzschutz in vielen Fällen zu empfehlen, damit im Falle einer Krankheit nicht teures Geld für zusätzliche Behandlungen aus der eigenen Tasche gezahlt werden muss. Hier sind sowohl die gesetzlichen Krankenkassen wie auch die private Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner, um für eine gesundheitliche Vorsorge nach Maß zu sorgen.
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