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Hamburg - Donnerstag, 19.08.2010

Neue Gesundheitsreform der schwarzgelben Regierung eventuell verfassungswidrig

Gutachten erhebt verfassungsrechtliche Zweifel am geplanten Sozialausgleich

Waren die letzten Monate vor allem durch intensive Diskussionen der Politik geprägt, wie sich die Landschaft der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung verändern könnte, um so ein für die Zukunft stabiles Gesundheitssystem zu erhalten, war das Ergebnis der schwarzgelben Koalition zur Gesundheitsreform eher ein kleiner Wurf. Doch selbst dieser könnte in seiner aktuellen Form verfassungswidrig sein und somit einer dringenden Nachbesserung bedürfen. Dies geht zumindest aus einem von der SPD in Auftrag gegeben Gutachten vor, welches sich mit einem zentralen Element der Gesundheitsreform, dem Sozialausgleich, kritisch auseinandersetzt und die geplanten Regelungen für verfassungswidrig erklärt.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden ungerecht behandelt

Der Sozialausgleich in seiner von der Koalition geplanten Form soll eigentlich sicher stellen, dass Versicherte in der GKV mit eher geringem Einkommen nicht durch die finanziellen Forderungen ihrer Krankenkasse überfordert werden, falls diese Zusatzbeiträge verlangen würden. Gerade letzteres soll nach Plänen der Koalition jedoch ab dem Jahr 2011 stärker möglich sein, da hier die Begrenzung von einem Prozent des Bruttoeinkommens stark nach oben angehoben werden soll. Bei der Ermittlung dieses Einkommens würden jedoch nur Arbeitsentgelt sowie eventuelle Rentenzahlungen berücksichtigt, während alle anderen Arten von Einkommen nicht zur Bemessung der Grenze angerechnet werden würden. Konkret hieße dies, dass verschiedene Versicherte schneller in den Genuss des Sozialausgleichs kämen, selbst wenn diese de facto ein höheren, monatliches Einkommen bezögen als sie zur Ermittlung ihrer Einkommenshöhe angeben müssten. Hiermit wäre der Gleichbehandlungsvorsatz aller Versicherten nicht mehr gewährleistet und somit verfassungswidrig – so das Gutachten.

Vertreter der Krankenversicherung noch ohne Kommentar


Während sich die Vertreter der einzelnen Krankenkassen bislang noch nicht zu diesem offenkundigen Kritikpunkt äußerten, hagelte es von Seiten der Koalition bereits Kritik, ein politisch motiviertes Gutachten noch vor der Verabschiedung eines Gesetzes erstellen zu lassen. Dennoch scheint es unabdingbar, nach der Sommerpause sachlich dem Thema Sozialausgleich die ein oder andere Diskussion zu schenken, um diesen Missstand aus der geplanten Gesundheitsreform herauszunehmen. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor also, der vereinzelte Versicherte in der GKV erneut zu einem Wechsel in die Private Krankenversicherung motivieren könnte.