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Hamburg - Dienstag, 17.08.2010Hartz IV sorgt nicht zwingend für Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung
Mitgliederschaft unmittelbar vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit zählt
Eine Phase längerer Arbeitslosigkeit wirkt sich nicht nur finanziell im Alltag aus, sondern vor allem auch im Bereich der Krankenversicherung. Üblicherweise ist ein Langzeitarbeitsloser, der Leistungen um Rahmen Hartz IV bezieht, bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Eine Tatsache, die viele privat Versicherte eher mit mulmigen Gefühlen betrachten, da sie durch die Arbeitlosigkeit fürchten müssen, die Vergünstigungen der PKV wie niedrige Beiträge oder ein umfassenderes Spektrum aller Leistungen zu verlieren. Dennoch gibt es einige Ausnahmeregelungen, die es möglich machen, trotz einer fehlenden Arbeitsstelle weiterhin Versicherter in der Privaten Krankenversicherung zu bleiben, wobei der Bund für die komplette, monatliche Versicherungsprämie aufkommen muss.Rechtzeitige Angabe der Versicherung beim Arbeitsamt notwendig
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass jedes Mitglied der Privaten Krankenversicherung auch dann in dieser bleiben kann, wenn unmittelbar im Moment des Leistungsübergangs hin zum Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV die Mitgliedschaft bei einem privaten Versicherer bestand. Diese Mitgliedschaft muss beim entsprechenden Arbeitsamt direkt gemeldet werden und kann beispielsweise nur dann nicht mehr vorliegen, weil ein früherer Arbeitnehmer nicht während der ersten Phase seiner Arbeitslosigkeit den kompletten Privatbeitrag zahlen wollte und somit in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt ist – ein absoluter Ausnahmefall. Sollte eine Mitgliedschaft bei einem privaten Versicherer zum Zeitpunkt des Leistungsübergangs vorliegen, kann man sich weiterhin sicher sein, in der PKV bleiben zu dürfen und hier keine zusätzlichen Beiträge aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Einzelne Gerichtsurteile stützten die Pflicht des Bundes, den kompletten Versicherungsbeitrag für die entsprechende Person zu übernehmen und nicht nur den Anteil bezahlen zu müssen, der mit dem eines Leistungsspektrums einer gesetzlichen Krankenkasse zu vergleichen wäre.
Private Krankenversicherung behält ihre Vorteile
Wer sich also in der misslichen Situation einer Arbeitslosigkeit befindet, kann sich zumindest sicher sein, in gesundheitlichen Fragen weiterhin seine Private Krankenversicherung als starken Partner an seiner Seite zu wissen. Leistungsstarke Tarife, die deutlich über das Angebot einer gesetzlichen Krankenkasse gehen, werden so auch in der schweren Zeit der Arbeitslosigkeit weiterhin geboten – und dies ohne Zusatzzahlungen in finanziellen ohnehin heiklen Zeiten.
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