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Hamburg - Montag, 16.08.2010Kopfpauschale trotz Verlust der Bundesratsmehrheit immer noch Hauptziel Rösler
Abstimmung je nach Modell nicht zwingend notwendig
In der dritten Runde der Expertenkommission zur Gesundheitsreform hat sich Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) relativ gelassen zur Situation geäußert, dass durch die Wahlen in NRW die schwarzgelbe Regierung nun die notwendige Mehrheit im Bundesrat verloren hat. Dass sich mit dieser Änderung nun endgültig vom Modell der Kopfpauschale verabschiedet werden müsste, sah der Minister nicht gegeben, sondern ging argumentativ eher in die Offensive. Je nach Wahl des endgültigen Reformmodells sei es noch nicht einmal notwendig, dass der Bundesrat dieses mit der Mehrheit seiner Mitglieder absegnen müsste.Appell an die Bundesländer, die Idee der Kopfpauschale zu unterstützen
Ungeachtet der möglicherweise fehlenden Notwendigkeit einer Abstimmung im Bundesrat warb Rösler dennoch noch einmal bei allen Mitgliedern des Bundesrats dafür, sich bei einer möglichen Abstimmung nicht quer zu stellen. Dass eine Änderung im gesetzlichen Gesundheitswesen notwendig ist, dürfte kein Mitglied des Gremiums bestreiten, so dass den von der Kommission ausgearbeiteten Vorschlägen keine Verweigerung entgegengebracht werden sollte. Explizit erwähnt Rösler in diesem Zusammenhang noch einmal seine Vorstellung einer Kopfpauschale, mit denen die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig von ihrem Einkommen belegt werden sollten. Dass dies in vollem Umfang die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren soll, dürfte zwar als Konzept auch für Rösler nicht mehr umsetzbar sein, dennoch ist eine Teilfinanzierung des Systems durch eine zusätzliche Pauschale immer noch stark erwünscht und fließt somit auch regelmäßig in die Expertenrunden rund um den Minister ein.
Unsicherheit im System als Vorteil für die Private Krankenversicherung
Gerade weil in der aktuellen Situation immer größere Unsicherheit darüber herrscht, welches System in den nächsten Jahren von der Politik bevorzugt wird und welche Kosten auf den einzelnen, gesetzlich Versicherten zukommen, bemühen sich immer häufiger gesetzlich Versicherte, ihre Möglichkeit für einen Wechsel in die PKV zu prüfen. Auch hier lassen sich im Laufe der Jahre zwar verschiedenen Änderungen im System erkennen, die jedoch nur in den seltensten Fällen mit Einschränkungen im Leistungsbereich oder immer wieder neuen Zusatzkosten verbunden sind. Eine Sicherheit, die faktisch seit einigen Jahren nicht mehr im System der GKV vorliegt und somit den Wunsch zu einem Wechsel in die Private Krankenversicherung bei immer mehr Personen auslöst.
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