Jetzt kostenlos vergleichen!



Nachrichten

Hamburg - Freitag, 13.08.2010

Private Krankenversicherung mit komplettem Ausstieg aus der elektronischen Gesundheitskarte

Karte unnötig für die Abrechnung in der PKV

Seit einigen Jahren wird sie bereits diskutiert und in verschiedenen Testphasen in einzelnen Bundesländern auf ihre Tauglichkeit geprüft – die Rede ist von der elektronischen Gesundheitskarte, die eigentlich längste flächendeckend in der ganzen BRD eingeführt sein sollte und so sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen wie auch die private Krankenversicherung eine Gültigkeit besitzen sollte. Hieraus wird zumindest im Sektor PKV für die Zukunft nichts werden, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung nun mitteilte – die PKV steigt komplett aus dem Modell der elektronischen Karte aus und macht so das Nachvollziehen von gespeicherten Patienten daten für Ärzte und Kliniken unmöglich.

Fehlende Karte macht Private Krankenversicherung zum sicheren und diskreten Anbieter


Die Hauptbegründung des Verbandes für die Ablehnung der Karte ist, dass diese faktisch von den Versicherten nicht gebraucht wird. Nicht nur, dass die Abrechnung hier ohnehin anders abläuft wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Vielmehr kann jeder Versicherte am Ende eines Quartals ja selbst frei entscheiden, welche Leistungen er geltend machen möchte und welche Rezepte und Rechnung er bei seinem privaten Versicherer einreichen will. Hieraus folgt, dass jeder Arzt weiterhin gezwungen wäre, dem entsprechenden Patienten eine Rechnung in Papierform weiterhin auszustellen und eine direkte Abrechnung über eine elektronische Karte deshalb keinen Sinn ergeben würde. Ein System, von dem letztlich der einzelne Versicherte nicht profitieren kann, lehnt die PKV ab, zumal sie nicht mit dem entstehenden Aufwand im Verwaltungsbereich harmoniert.

Wechsel in die Private Krankenversicherung für den Datenschutz interessant

Wer bislang noch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und mit dem Wechsel in die PKV liebäugelt, dürfte durch die Entscheidung des Verbandes einen weiteren Vorteil genießen. Das Fehlen einer elektronischen Gesundheitskarte bringt schließlich auch die Möglichkeit mit sich, dass nicht alle Vorerkrankungen und Symptome auf einer Karte gespeichert werden können und somit das eigene Krankheitsbild ganz diskret bleibt – ein Vorteil der Datenschützer ebenso erfreuen dürfte.