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Hamburg - Mittwoch, 11.08.2010Europäische Versicherungskarte soll Behandlung im Ausland noch einfacher gestalten
Keine Zusatzkosten oder sonstigen Veränderungen für den Patienten
Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und in den letzten Tagen eine neue Versicherungskarte zugesendet bekommen hat, wird einen kleinen Unterschied bei der Karte vielleicht schon bemerkt haben: Immer mehr gesetzliche Krankenkasse verteilen nun regelmäßig an ihre Versicherten die sogenannte Europäische Versicherungskarte, die eine Behandlung im Ausland sowie deren Abrechnung einfacher machen soll und sowohl für Geschäftsreisen wie den nächsten Urlaub eine erhebliche Erleichterung mit sich bringen kann. Die Karte kostet nicht mehr für den einzelnen Versicherten und ersetzt die gewohnte Krankenkarte, ohne dass sich hierfür Änderungen bei einer Behandlung im Inland ergeben. Für die Reise ins Ausland ist die Krankenkarte jedoch mit erheblichen Verbesserungen verbunden und dürfte so einige Mühen auf Reisen ersparen.Auslandskrankenschein in einigen Jahren für die Versicherten völlig unnötig
Der Besitz einer Europäischen Versicherungskarte war bereits in den letzten Jahren bei allen gesetzlichen Krankenkassen möglich, jedoch musste diese explizit beantragt werden, wenn man als Versicherte den Aufenthalt im europäischen Ausland plante. Die nun serienmäßig an alle Versicherten ausgegebene Karte soll fortan vor allem den Auslandskrankenschein ersetzen, der sonst vor einer Reise mühsam beantragt werden musste und auch im Falle einer Erkrankung einiges an Verwaltungsaufwand mit sich brachte. Dieser fällt nun durch die Europäische Versicherungskarte weg, da durch sie die Möglichkeit gegeben ist, dass der im Ausland behandelnde Arzt direkt mit dem deutschen Versicherer abrechnen kann – alle wesentliche Daten hierfür sind auf der Karte enthalten und machen so nicht nur die Behandlung, sondern auch die Abrechnung einfacher.
Abschluss einer Zusatzversicherung bei der Privaten Krankenversicherung weiterhin sinnvoll
Auch wenn die flächendeckende Einführung mit der Versicherungskarte die Erleichterung bei der Abrechnung bedeutet, sind mit ihr aber natürlich nicht mehr Leistungen für die Behandlung im Ausland verbunden. Viele Maßnahmen bei einer Erkrankung im Ausland müssen also weiterhin aus der eigenen Tasche gezahlt werden, so dass es sich hier empfehlen kann, eine Zusatzversicherung für den Aufenthalt im Ausland abzuschließen. Nahezu jede Private Krankenversicherung hält für diesen Fall eine Reihe von interessanten Tarifen bereit und macht es so möglich, den nächsten privaten oder beruflichen Aufenthalt im Ausland finanziell noch einmal unbeschwerter zu gestalten, wenn deutlich mehr Leistungen bei der Versicherung eingefordert werden können.
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