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Hamburg - Mittwoch, 11.08.2010

Rücksetzung der dreijährigen Wartefrist für Wechsel in PKV immer noch ausstehend

Zeitpunkt zum Rückkehr in die Ein-Jahres-Frist aktuell noch ungeklärt

Wer aktuell in die Private Krankenversicherung wechseln möchte und dabei nicht als Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter arbeitet, hat nach gesetzlicher Regelung vor allem die Bemessungsgrenze mit seinem jährlichen Einkommen zu übersteigen. Doch selbst wenn diese Voraussetzung erfüllt sein sollte, ist leider noch nicht der direkte Wechsel zu einem Anbieter der PKV möglich. Vielen Wechselwilligen ist nicht bewusst, dass an dieser Stelle noch die sogenannte Drei-Jahres-Frist greift – eine Regelung, die dem Versicherer deutlich machen soll, dass das höhere Einkommen über einen längeren Zeitraum erhalten bleibt und somit die Zahlung der monatlichen Beiträge gesichert ist. Auch wenn die aktuelle Bundesregierung mit dem Vorsatz angetreten ist, diese Frist zu reduzieren und so den schnelleren Wechsel zu einem privaten Versicherer möglich zu machen, hat sich seit letztem Herbst noch keine Änderung in dieser Regelung ergeben.

Vertreter der Privaten Krankenversicherung allmählich über Untätigkeit erbost


Anfang der 1990er Jahre wurde die ursprüngliche 12 Monate dauernde Frist auf eine Drei-Jahres-Frist angehoben, um den Wechsel in die PKV zu erschweren und die gesetzliche Krankenkasse kostentechnisch zu stärken. Da aktuell von vielen Versicherten eher der umgekehrte Schritt gewünscht ist und im Sinne des Erhalts von möglichst vielen Leistungen mit einem Wechsel in die private Krankenkasse geliebäugelt wird, hatten sich die Parteien der Regierung während des Wahlkampfes für eine schnelle Änderung der Regelung stark gemacht. Die Ein-Jahres-Frist sollte möglichst zeitnah wieder eingeführt werden, was jedem Wechselwilligen bereits nach einem Kalenderjahr die Möglichkeit geben sollte, nach einem ausgiebigen Vergleich aller Angebot des Marktes sich für einen privaten Versicherer zu entscheiden. Die Untätigkeit in diesem Bereich, die Neuregelung nicht rasch umzusetzen, erbost nicht nur viele wechselwillige Bürger, sondern auch immer stärker die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung, die gerne Neukunden aufnehmen würden, jedoch durch die gesetzliche Regelung aktuell gehindert sind.

Effektive Änderung im Moment noch ungewiss

Dass die Rückführung zur Ein-Jahres-Frist kommen wird, ist politisch unstrittig. Lediglich der Zeitrahmen zögert sich zunehmend heraus und macht es mittlerweile sogar unwahrscheinlich, dass die Regelung zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Eine Ohrfeige nicht nur für viele Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse, sondern auch für die Unternehmen der PKV.