Nachrichten
Hamburg - Mittwoch, 11.08.2010Osteopathie in immer mehr Tarifen der Privaten Krankenversicherung mit eingeschlossen
Behandlungsart bei keiner gesetzlichen Krankenkasse mit eingeschlossen
Der Umgang mit alternativen Heilmethoden spielt für viele Versicherte in der Privaten Krankenversicherung eine zunehmend wichtigere Rolle, gerade wenn klasssische Behandlungsformen und Medikamente nicht mehr zur Herstellung der eigenen Gesundheit ausreichen. Die Osteopathie, die vor allem auf die Heilung innerer Organe sowie bei Problemen des Bewegungsapparates angewandt wird und die in erster Linie die Selbstheilungskräfte des erkrankten Körper aktiviert, gehört zu einer solchen Heilmethode und gehört meist zum Standardrepertoire der meisten Heilpraktiker. Während keine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland für die Kosten einer osteopathischen Behandlung aufkommt, stehen immer mehr Versicherer im privaten Bereich dieser Behandlungsform offen gegenüber und schließen sie mit in ihr Leistungsspektrum ein – ein Vorteil, der für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sprechen kann.Behandlung in der privaten Vollversicherung wie in Zusatztarifen möglich
Bei den meisten Unternehmen der Privaten Krankenversicherung wird die Behandlung mit Osteopathie als Wahlelement angeboten, die man sich bei Komfortarifen und ähnlichen Vertragsformen also ganz bewusst mit in den eigenen Versicherungsvertrag hineinschreiben lassen kann. Einzelne private Versicherer haben derartige Behandlungsmethoden auch schon fest in ihrem Standard-Volltarif integriert, so dass hier keine gesonderte Wahl dieser Leistung explizit erfolgen muss. Da die Osteopathie sonst wie ein Bausteinelement im Vertrag angesehen werden kann, ist es genauso gut möglich, dieses einzeln im Rahmen einer Zusatzversicherung abzuschließen. Ähnlich wie es Zusatztarife für Zähne oder den Aufenthalt im Krankenhaus gibt, ermöglichen die meisten Unternehmen der PKV einen Heilpraktiker-Zusatztarif, der natürlich auch allen Versicherten offensteht, die verpflichtend in ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleiben müssen.
Osteopathie als Argument für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung
Da keine Krankenkasse Osteopathie und ähnliche Behandlungformen mit in ihren Leistungen einschließen und dies auch auf absehbare Zeit nicht tun dürften, kann ein Wechsel in die Private Krankenversicherung für alle gesetzlich Versicherten interessant sein, um für einen möglicherweise geringeren Monatsbeitrag mehr Leistung zu erhalten. In gleicher Weise kann der Abschluss eines Zusatztarifes davor bewahren, jede Behandlung dieser Art aus eigener Tasche zu bezahlen.
Nachrichten Archiv
- 11.08.2010Osteopathie in immer mehr Tarifen der Privaten Krankenversicherung mit eingeschlossen
- 11.08.2010Auswirkungen von zu viel oder zu wenig Schlaf für die Gesundheit ausgiebig belegt
- 11.08.2010Kostenerstattungen durch die PKV für Behandlungen beim Heilpraktiker bestätigt
- 11.08.2010Henkel macht Ablehnung der Kopfpauschale in der PKV noch einmal deutlich
- 11.08.2010Kooperationen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung immer häufiger
- 10.08.2010AOK und Verbraucherschützer starten Initiative zur Bewertung von Krankenhäusern
- 10.08.2010Einweisung ins Krankenhaus für Mitglieder in der PKV örtlich nicht bindend
- 10.08.2010Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge als weiteres Argument für Wechsel in die PKV
- 10.08.2010Wechsel in die Private Krankenversicherung aktuell reizvoller denn je
- 10.08.2010Hausarztmodell setzt sich zunehmend auch in der PKV durch
- 10.08.2010Testphase der einzuführenden, elektronischen Gesundheitskarte nun abgeschlossen
- 10.08.2010Stiftung Warentest bescheinigt Apotheken schlechte Beratung
- 10.08.2010Ärzte sehen Vorstoß Röslers mit gemischten Gefühlen
- 10.08.2010Leienbach fordert Preisstopp bei Medikamenten auch für private Versicherer ein
- 09.08.2010Langzeitstudie soll Gefahrlosigkeit der Verwendung von Handys endgültig belegen





