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Hamburg - Mittwoch, 11.08.2010

Kostenerstattungen durch die PKV für Behandlungen beim Heilpraktiker bestätigt

Kostenerstattung in Voll- und Zusatztarifen klar des privaten Versicherers geklärt

In der heutigen Zeit vertrauen immer mehr Patienten nicht nur der Schulmedizin, sondern suchen bei länger anhaltenden Beschwerden auch die Hilfe durch einen Heilpraktiker. Gerade wenn die Beschwerden dauerhaft nicht erfolgreich durch Medikamente oder klassische Behandlungsmaßnahmen verschwunden sind, kann eine alternative Heilmethode helfen und hat nachweisbar schon viele Mitglieder der gesetzlichen wie privaten Krankenversicherung von ihren Leiden befreien können. Da verschiedene Maßnahmen wie Akupunktur oder andere, fernöstliche Heilmethoden jedoch nicht von der klassischen Medizin anerkannt werden, stellt sich gerade bei Versicherten der Privaten Krankenversicherung vor der Behandlung die Frage: Wie verhält es sich mit der Kostenübernahme des Versicherers bei einer heilpraktischen Behandlung? Prinzipiell recht gut, sofern man sich seinen abgeschlossenen Tarif noch einmal genauer zu Gemüte führt!

Praktizieren als anerkannter Heilpraktiker wesentliche Voraussetzung

In vielen Volltarifen der Privaten Krankenversicherer wie auch in einer Reihe von Zusatztarifen ist die Behandlung durch Heilpraktiker explizit mit eingeschlossen. Die einzige Voraussetzung, die der Gesetzgeber hier den Krankenversicherern vorschreibt und von der somit auch die Kostenerstattung abhängt, ist die Anerkanntheit des behandelnden Heilpraktikers. Diese wird durch das deutsche Heilpraktikergesetzt geregelt, das einem Heilpraktiker erst dann sein Zertifikat aushändigt, sofern klar erkennbare medizinische Fähigkeiten sowie eine fundierte Ausbildung erkennbar sind und demzufolge kein „Schamanismus“ oder ähnliche, zweifelhafte Behandlungsmethoden vorlägen. Ein genauer Blick in den eigenen Versicherungstarif dürfte helfen, um ein Klausel zur Behandlung beim Heilpraktiker zu entdecken und fortan auch alle Behandlungen dieser Art von seinem Versicherer erstattet zu bekommen.

Heilpraktiken auch als erste Behandlungsmethoden von der PKV zu akzeptieren

Noch ungeklärter für Patienten wie auch einzelne Versicherer war die Situation, dass ein Patient bei einer Beschwerde auf klassische Schulmedizin verzichten, sondern direkt und als Erstes einen Heilpraktiker konsultiert. Doch auch hier gibt die aktuelle Rechtssprechung dem Patienten Recht: Sofern ein Voll- oder Zusatztarif der Privaten Krankenversicherung die Behandlung beim Heilpraktiker einschließt, wird die vorherige Behandlung durch klassische Ärzte zwar von den meisten Versicherern begrüßt – zwingend notwendig ist sie jedoch für die Kostenerstattung nicht.