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Hamburg - Dienstag, 10.08.2010

Einweisung ins Krankenhaus für Mitglieder in der PKV örtlich nicht bindend

Viele Tarife der Privaten Krankenversicherer erlauben freie Wahl

Im Falle eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung ist es eine Selbstverständlichkeit: Die behandelnden Ärzte möchten keinerlei Zeit verlieren und liefern den Patienten in das nächstgelegene Krankenhaus bzw. die nächstgelegene Klinik ein, um hier möglichst schnell alle medizinisch notwendigen Maßnahmen zu treffen. Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn der Aufenthalt im Krankenhaus einige Tage oder Wochen im Voraus geplant werden kann und somit theoretisch die Wahlmöglichkeit für den Patienten besteht, in welchem Krankenhaus er behandelt werden möchte. Die Private Krankenversicherung bietet in diesem Zusammenhang bei vielen Tarifen deutlich größere Wahlmöglichkeiten, die nicht zwingend eine örtliche Bindung des Patienten zum Krankenhaus vorschreiben.

Ärzte und Krankenhaus im Regelfall frei wählbar


Was eine Reihe von Tarifen vieler verschiedener Anbieter im Bereich Private Krankenversicherungen für ihre Versicherten bereithalten, geht weit über das gewohnte Maß einer gesetzlichen Krankenkasse heraus. Hier lässt sich beispielsweise die Einweisung in ein Krankenhaus oder eine Klinik vornehmen, die man sich explizit aussucht und die nicht mehr an rein regionale Kriterien gebunden ist. Natürlich kann es auch hier Einschränkungen geben, um nicht vor der Einweisung noch stundenlange Reisen auf Kosten der PKV in Anspruch zu nehmen – dennoch besteht eine deutlich größere Freiheit als bei gesetzlichen Krankenkassen, wo die Wahl des richtigen Krankenhauses meist durch den behandelnden Arzt übernommen wird. In gleicher Weise kann man auch von der freien Arztwahl im Krankenhaus profitieren, die es einmal sogar möglich machen kann, die Dienste eines bekannten Facharztes anstelle der Krankenhausärzte zu nutzen.

Private Zusatzversicherung bietet in Ansätzen ähnliche Leistungen

Da nicht allen Versicherten der Wechsel in einen Volltarif der PKV offen steht, kann sich das Abschließen einer Zusatzversicherung abschließen, um zumindest teilweise die Vorteile zu genießen, die sonst nur privat Versicherten zur Verfügung stehen. Zwar ist in einer solchen privaten Zusatzversicherung nicht die freie Ortswahl des Krankenhauses mit eingebunden, jedoch lassen sich weitere Vorteile wie die Behandlung durch den Chefarzt oder ein Ein- oder Zweibettzimmer zusichern, auf die man sonst als gewöhnlicher, gesetzlich Versicherte verzichten müsste. Ein Komfort, den immer mehr gesetzlich Versicherte in Anspruch nehmen wollen und so auf ihre Weise den Schutz durch die PKV kennen lernen.