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Hamburg - Dienstag, 10.08.2010

Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge als weiteres Argument für Wechsel in die PKV

Bürgerentlastungsgesetz wird zunehmend zum Anreiz für einen Wechsel

Dass tendenziell eine größere Bereitschaft vieler gesetzlich Versicherter gegeben ist, mit ihrem Versicherungsschutz zu einem privaten Anbieter wechseln zu wollen, ist unstrittig. Nicht nur die zunehmenden Einschränkungen im Leistungsbereich sorgen immer häufiger dafür, dass sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse nicht mehr wohl fühlen und stattdessen einen Schutz suchen, der auch noch in einigen Jahren ein möglichst großes Leistungsspektrum umfassen dürfte. Auch das allmähliche Erheben von Zusatzbeiträgen, wie es seit dem Januar 2010 bei immer mehr Versicherern durchsickert und teurere Monatsbeiträge ohne Verbesserung der Leistungen verspricht, sorgt für einen immer größeren Wechselwillen. Ein Faktor, der ebenfalls für den Wechsel sprechen kann und in der aktuellen politischen Diskussion immer noch von zu wenigen Privatpersonen berücksichtigt wird, ist der steuerliche Vorteil, den ein möglicher Wechsel in den privaten Schutz mit sich bringen kann.

Absetzbarkeit der Privaten Krankenversicherung nicht nur für Selbstständige interessant

Konkret ist von der vollen steuerlichen Anrechenbarkeit die Rede, die seit dem Bürgerentlastungsgesetz möglich geworden ist. Konkret bedeutet dies, dass man sich ab der nächsten Steuererklärung sämtliche Beiträge an eine Private Krankenversicherung steuermindernd anrechnen kann und so die gesamte Steuerlast je nach Höhe des Beitrages erheblich senken kann. Ein Vorteil, den nicht nur aktuell Versicherte bei Unternehmen der PKV zu schätzen wissen, sondern der auch für viele Selbstständige, Freiberufler oder Personen über der Beitragsbemessungsgrenze finanziell interessant sein dürfte. Gerade in letzterem Fall liegt ja jährlich ein hohes Einkommen vor, welches im Normalfall stark von der Versteuerung betroffen ist und somit jede Form von Steuererleichterung gerne angenommen wird. Doch natürlich muss man kein hohes Einkommen haben, um von dieser Regelung profitieren zu können – jeder, der zum Abschluss einer Vollversicherung in der PKV berechtigt ist, kann sich diesen Vorteil auch steuerlich anerkennen lassen und so neben den zu zahlenden Beiträgen auch am Jahresende erneut sparen.

Steuerliche Vorteile im gesetzlichen Versicherungsbereich umstritten

Wie es zudem momentan politisch ausschaut, bleibt die Anrechenbarkeit der Beiträge im vollen Umfang ein Privileg der privat Versicherten. Eine entsprechende Regelung für Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist in den nächsten Monaten und Jahren nicht geplant, so dass man in diesem Zusammenhang von einem reinen Vorteil der PKV sprechen kann.