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Hamburg - Dienstag, 10.08.2010

Testphase der einzuführenden, elektronischen Gesundheitskarte nun abgeschlossen

Flächendeckender Einsatz aus Gründen des Datenschutzes noch unsicher

Nachdem kurz nach der Jahrtausendwende intensiv über die Einführung einer sogenannten elektronischen Patientenkarte diskutiert wurde, die vor allem allen gesetzlich Versicherten als Ersatz der gewohnten Krankenkarte ausgehändigt werden sollte, ist es in den letzten Jahren zunehmend still um dieses Modell geworden. Dies hatte seine Gründe jedoch vor allem darin, dass in einzelnen Bundesländern und Regionen intensive Testphasen zur Einführung der Gesundheitskarte liefen, die jedoch stets von technischen Problemen überschattet wurde. Nach einigen Fehldurchgängen wurde nun der letzte Testdurchlauf für die elektronische Karte beendet, die alle wesentlichen Patienteninformationen beinhaltet und somit jedem Arzt eine schnelle Diagnose sowie einen Überblick über die aktuellen Krankengeschichte geben soll.

Vorteile der Gesundheitskarte in Fachkreisen unstrittig

Befürworter der Gesundheitskarte betonten im Rahmen des Abschlusses der Testphase noch einmal die Vorteile, die mit einer entsprechenden Karte verbunden wären. Gerade weil viele Patienten keinen genauen Überblick über ihre Krankengeschichte haben oder in der Aufregung bei einem Arztbesuch wesentliche Symptome und bekannte Beschwerden vergessen, würde eine Karte jedem Arzt ein umfassendes Bild über den Patienten ermöglichen. Dies gilt vor allem in Situation wie nach einem Unfall oder der Einweisung in ein Krankenhaus, wo der Patient selbst schlimmstenfalls nicht in der Lage ist, über Allergien oder Unverträglichkeiten zu informieren oder Stellung zu gegebenen Vorerkrankungen zu nehmen. Umso weniger ist es verwunderlich, dass sich vor allem Krankenhäuser und Kliniken für eine Einführung der Gesundheitskarte stark machen.

Karte im Sinne des Datenschutzes kritisch

Kritiker der Karte weisen weiterhin auf die erheblich Mängel im Bereich Datenschutz hin, die mit einer entsprechenden Karte verbunden wären. Nicht immer möchte man schließlich einen Arzt an jeder noch so kleinen körperlichen oder psychischen Schwäche teilhaben lassen, die möglicherweise zu schnellen Vorverurteilungen eines Krankheitsbildes verleiten könnten und die Persönlichkeitsrechte einschränken würden. Auch wenn das Auslesen der Daten in einer Praxis explizit das Einverständnis des Patienten bedarf, würden viele Patienten dieses für eine erfolgreiche Behandlung kaum verweigern. In Situationen wie einem Unfall wäre das Risiko zudem gegeben, die Karte ohne Einverständnis eines Versicherten auslesen zu lassen – ein Horror für Datenschützer.