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Hamburg - Montag, 09.08.2010PKV will Ärzten zukünftig Vereinbarungen im Bereich Qualität anbieten
Siegel soll Patienten Sicherheit über hochwertige Behandlung geben
Wer als Patient in den Schutz der Privaten Krankenversicherung gewechselt ist und auf diese Weise den Vorteil der freien Arztwahl genießt, hat aufgrund dieser Freiheit oftmals auch Probleme, sich für den passenden Arzt zu entscheiden. Oftmals ist es einer Praxis dabei auch nicht anzusehen, wie hoch der Leistungsstandard hier gelegt wird und ob die Arztpraxis in puncto Qualtität der Behandlungen und Service am Patienten ein Maximum bietet. Dies soll sich nun auf Bestreben der Privaten Krankenversicherung ändern, die über ein verliehenes Siegel jedem Patienten Praxen deutlich machen kann, die einen großen Wert auf die hohe Qualität ihrer Leistungen legen.Teilnahme aller behandelnden Ärzte freiwillig
Das Modell soll dabei jedoch keinem behandelnden Arzt aufgezwungen werden, sondern funktioniert alleine auf freiwilliger Basis. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen ermöglicht so jedem Arzt, sich vor Vertretern der PKV zu präsentieren und dabei deutlich machen zu können, welch hochwertige Leistungen man als Versicherter der PKV beim entsprechenden Arzt zu erwarten hat. Erfüllen diese Werte die Standards, die durch das Programm der „Ausgezeichneten Patientenversorgung“ vorgeschrieben sind, kann sich der Arzt über die Ausstellung eines Siegels freuen, mit dem aktiv für die eigene Praxis geworben werden kann. Umgekehrt erhält die Private Krankenversicherung auch einen klaren Eindruck davon, dass das Geld beim entsprechenden Arzt seriös verwendet wird und somit auch eine realistische und ernsthafte Abrechnungspolitik zwischem dem Arzt und dem Versicherer herrscht.
Gut für die Versicherer, neutral für den Patienten
Was vor allem den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung hilft, um gute und schlechte Ärzte in einem Leistungssegment voneinander unterscheiden zu können, ist für den einzelnen Patienten weniger hilfreich. Zwar kann er fortan bevorzugt zu Ärzten wechseln, denen das entsprechende Siegel bereits verliehen wurde. Eine Praxis, die noch nicht im Besitz des entsprechenden Siegels ist, kann für den Patienten sowohl eine qualitativ schlechte Behandlung bedeutet wie auch eine Praxis, die einfach noch nicht freiwillig an der Maßnahme teilgenommen hat. Welcher Arzt letztlich das eigene Vertrauen genießt bleibt unabhängig von der neuen Umgangsweise mit dem qualitätsorientierten Siegel also weiterhin eine persönliche Entscheidung, während sich die Unternehmen der PKV gerade in einem immer dichter werdenden Abrechnungs-Dschungel über ein neues und seriöses Kriterium zur Einschätzung von Ärzten freuen dürfte.
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