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Hamburg - Montag, 09.08.2010

Privatlaborleistungen für privat Versicherte in der Kritik

Abrechnungspraxis mancher Labore stark in der Kritik

Nicht immer kann ein Untersuchungsergebnis mit den Mitteln geliefert werden, der einer gewöhnlichen Arztpraxis gegeben sind – die Zusammenarbeit mit externen Laboren ist somit nicht nur im Rahmen der Privaten Krankenversicherung, sondern auch für die gesetzlichen Krankenkassen üblich. Während letztere jedoch nur einen sehr geringen Teil an Laborkosten standardmäßig übernehmen, können privat Versicherte oftmals umfassendere Leistungen über ihren PKV-Tarif abrechnen. Ein lukratives Geschäft für sehr viele Medizinlabore, was vielen Ärzten und auch den Versicherern jedoch aufgrund überhöhter Honorare für Laborleistungen seit einiger Zeit auf den Magen schlägt. Im Rahmen der geplanten Änderung der GOÄ, die den Preis- und Erstattungsrahmen für Ärzte vorschreibt, könnte dementsprechend auch eine Änderung des Status Quo stattfinden.

Private Krankenversicherungen bemängeln zu häufigen Laboreinsatz

Nicht nur die Versicherer haben kaum eine Kontrolle darüber, welche Maßnahmen bei den Laboruntersuchungen wirklich notwendig sind und zu welchem Preis diese zwingend abgerechnet werden müssen. Auch immer mehr Ärzten stößt die Abrechnungspraxis einiger Labore sauer auf, weshalb eine Überprüfung dieser Praxis schon seit einigen Jahren in der Diskussion ist. Vor allem die fehlende Überprüfbarkeit, ob Leistungen letztlich von einem Arzt vor Ort erbracht werden oder extern an ein Speziallabor weitergegeben werden, ist für die Bundesärztekammer wie auch für viele Private Krankenversicherer ein unangenehmer Begleitumstand. Bislang wurden Verfahren, bei denen der Verdacht auf Betrug durch die Weitergabe von Aufträgen an Speziallabore bestand, gegen Zahlung eines Bußgeldes stets eingestellt. Dennoch scheint nun eine endgültige Regelung in der Abrechnungspraxis in Sicht.

Keine Nachteile für Private Krankenversicherung oder Patienten

Wer als Versicherter bei einem Unternehmen der PKV nun fürchtet, in Zukunft teureres Geld für Laboruntersuchungen zahlen zu müssen, kann jedoch beruhigt sein. Auch in der bisherigen Praxis entstanden weder dem Patienten noch dem privaten Versicherer ein finanzieller Nachteil, die Rechnungsstellung erfolgt stets in gleicher Höhe über den behandelnden Arzt – unabhängig von seiner Weitergabe der Aufträge an Speziallabors. Ein Einschränkung des Leistungsspektrums ist mit der geplanten Neuregelung also nicht verbunden, auch wenn man als Patient einige schwarze Schafe unter den Ärzte entlarven kann, die plötzlich nicht mehr Laborwerte vorlegen können.