Nachrichten
Hamburg - Montag, 09.08.2010Privatlaborleistungen für privat Versicherte in der Kritik
Abrechnungspraxis mancher Labore stark in der Kritik
Nicht immer kann ein Untersuchungsergebnis mit den Mitteln geliefert werden, der einer gewöhnlichen Arztpraxis gegeben sind – die Zusammenarbeit mit externen Laboren ist somit nicht nur im Rahmen der Privaten Krankenversicherung, sondern auch für die gesetzlichen Krankenkassen üblich. Während letztere jedoch nur einen sehr geringen Teil an Laborkosten standardmäßig übernehmen, können privat Versicherte oftmals umfassendere Leistungen über ihren PKV-Tarif abrechnen. Ein lukratives Geschäft für sehr viele Medizinlabore, was vielen Ärzten und auch den Versicherern jedoch aufgrund überhöhter Honorare für Laborleistungen seit einiger Zeit auf den Magen schlägt. Im Rahmen der geplanten Änderung der GOÄ, die den Preis- und Erstattungsrahmen für Ärzte vorschreibt, könnte dementsprechend auch eine Änderung des Status Quo stattfinden.Private Krankenversicherungen bemängeln zu häufigen Laboreinsatz
Nicht nur die Versicherer haben kaum eine Kontrolle darüber, welche Maßnahmen bei den Laboruntersuchungen wirklich notwendig sind und zu welchem Preis diese zwingend abgerechnet werden müssen. Auch immer mehr Ärzten stößt die Abrechnungspraxis einiger Labore sauer auf, weshalb eine Überprüfung dieser Praxis schon seit einigen Jahren in der Diskussion ist. Vor allem die fehlende Überprüfbarkeit, ob Leistungen letztlich von einem Arzt vor Ort erbracht werden oder extern an ein Speziallabor weitergegeben werden, ist für die Bundesärztekammer wie auch für viele Private Krankenversicherer ein unangenehmer Begleitumstand. Bislang wurden Verfahren, bei denen der Verdacht auf Betrug durch die Weitergabe von Aufträgen an Speziallabore bestand, gegen Zahlung eines Bußgeldes stets eingestellt. Dennoch scheint nun eine endgültige Regelung in der Abrechnungspraxis in Sicht.
Keine Nachteile für Private Krankenversicherung oder Patienten
Wer als Versicherter bei einem Unternehmen der PKV nun fürchtet, in Zukunft teureres Geld für Laboruntersuchungen zahlen zu müssen, kann jedoch beruhigt sein. Auch in der bisherigen Praxis entstanden weder dem Patienten noch dem privaten Versicherer ein finanzieller Nachteil, die Rechnungsstellung erfolgt stets in gleicher Höhe über den behandelnden Arzt – unabhängig von seiner Weitergabe der Aufträge an Speziallabors. Ein Einschränkung des Leistungsspektrums ist mit der geplanten Neuregelung also nicht verbunden, auch wenn man als Patient einige schwarze Schafe unter den Ärzte entlarven kann, die plötzlich nicht mehr Laborwerte vorlegen können.
Nachrichten Archiv
- 09.08.2010Privatlaborleistungen für privat Versicherte in der Kritik
- 09.08.2010HUK-Coburg Krankenversicherung und AstraZeneca schließen Kooperationsvertrag
- 09.08.2010Mögliche Erhöhung der Beiträge zur GKV noch dieses Jahr möglich
- 08.08.2010Rösler plant Vorteile bei Studienaufnahme für zukünftige Landärzte
- 08.08.2010Diabetes nicht zwingend Ausschlussgrund für Wechsel in die Private Krankenversicherung
- 08.08.2010Leistung von Krankentagegeld bei Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht mehr beanspruchbar
- 08.08.2010Insolvenzen von Unternehmen der GKV in naher Zukunft wahrscheinlich
- 08.08.2010Wahltarife der AOK als großes Ärgernis für viele Unternehmen der Privaten Krankenversicherung
- 08.08.2010Änderungen in der Regelung um Altersrückstellungen für ältere PKV Mitglieder nachteilhaft
- 08.08.2010Wechsel von Versicherten nach Ansicht der GKV im üblichen Rahmen
- 08.08.2010Neuer Zahntarif ZG plus der Barmer Krankenversicherung vorgestellt
- 08.08.2010Reform der Arzneimittelpreise kommt möglicherweise schon im August
- 08.08.2010GKV finanziert Präventionskurse im Rahmen eines Urlaubs nicht mehr
- 07.08.2010250.000 Versicherte nach Erhebung von Zusatzbeiträgen gewechselt
- 07.08.2010Opposition geht kritisch mit Gesetzesentwurf zur Pharmaneuregelung um





