Jetzt kostenlos vergleichen!



Nachrichten

Hamburg - Sonntag, 08.08.2010

Leistung von Krankentagegeld bei Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht mehr beanspruchbar

Automatisches Erlischen der Vertragsleistung von einzelnen Versicherern nicht angezeigt

Im Bereich der Zusatzversicherungen erfreuen sich vor allem die zusätzlichen Tarif für Krankentagegeld in den letzten Jahren einer wachsenden Beliebtheit. Freie Berufsgruppen wie Selbstständige oder Freiberufler suchen seit der Jahrtausendwende immer häufiger den zusätzlichen Schutz, falls sie im Beruf durch eine Krankheit oder einen Unfall länger ausfallen und nicht mehr für ihren eigenen Unterhalt aufkommen können. Durch die Gewährung von Krankengeld leistet ein Versicherer hier einen wesentlichen Beitrag, um die finanzielle Situation dieser freien Berufe weiterhin zu gewährleisten. Was vielen Versicherten jedoch nicht bewusst ist: Sollte sich die Erkrankung als so gravierend herausstellen, dass eine Berufsunfähigkeit mit ihr einhergeht, muss die Zusatzversicherung im Sektor Krankentagegeld nicht mehr zahlen.

Dauerhafte Versorgung mit finanziellen Leistungen nicht im Sinne des Vertrages

Dass private Versicherer nicht im Rahmen der Gewährung von Krankengeld dauerhaft eine Berufsunfähigkeit finanzieren möchten, mag in den Augen einzelner Versicherter als ungerecht empfunden werden, ergibt jedoch versicherungstechnisch betrachtet Sinn. Dies gilt vor allem deshalb, da die meisten Unternehmen der Privaten Krankenversicherung Zusatztarife im Bereich Berufsunfähigkeit anbieten, die auch eine anderen Kalkulation und Rücklagenbildung mit den eingezahlten Beiträgen betreiben. Auf dieser Basis ist eine Versicherung für Krankengeld lediglich auf einen kurzen Zeitraum der Gewährung ausgelegt, also vor allem wenige Wochen oder Monate. Dauerhaft dieses Geld zu gewähren stellt für die Versicherung finanziell ein zu großes Risiko dar, weshalb die Zahlungen bei einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit relativ schnell eingestellt werden – schlimmstenfalls können sogar Rückzahlungen von bereits gewährten Leistungen auf den Versicherten zukommen.

Anderer Zusatztarif der Privaten Krankenversicherung als Alternative


Wer selbst freiberuflich arbeiten und nicht nur den Ausfall für eine kurze Zeit, sondern erwerbstechnisch möglicherweise für immer fürchtet, sollte sich eher um den Abschluss eines Berufsunfähigkeits-Tarifes kümmern. Dieser kann zusammen mit einem Tarif im Bereich Tagegeld eine umfassende Versorgung sicher stellen, egal wie lange der mögliche Ausfall eines Versicherten auch ausfallen mag. Gerade wer im freien Beruf sonst keine Absicherung in allen Bereichen genießt, dürfte durch diese Kombination von mehreren Zusatztarifen erheblich profitieren können.