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Hamburg - Samstag, 07.08.2010

Opposition geht kritisch mit Gesetzesentwurf zur Pharmaneuregelung um

Patient dürfte in letzter Instanz nichts von den Rabatten mitbekommen

Von vielen Seiten begrüßt wurde der aktuelle Gesetzesentwurf, den Gesundheitsminister Rösler vorgelegt hat und der vor allem das Preiskartell der Pharmaunternehmen durchbrechen soll. Ob dies letztlich auch im Rahmen des Gesetzes realisiert werden kann und ob der Patient etwas von den Rabatten erfährt, zu denen Unternehmen der Pharmaindustrie je nach Medikament nun gezwungen werden sollen, wird jedoch erheblich von Politikern der Opposition bezweifelt. Gesundheitsexperten von SPD und Grüne erachten den Entwurf Röslers eher als eine Albi-Reform, von der letztlich nichts bei den entsprechenden Bürgern ankommen würde und auch den gesetzlichen Krankenkassen bzw. den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung keine wirkliche Ersparnis bringen könnte.

Rabatte würden zu früh auf verwaltungstechnischer Ebene greifen

Vor allem mit dem Prinzip der Zwangsrabatte, den fortan Unternehmen der Pharmabranche je nach Medikament zu zahlen hätten, würde letztlich in der Apotheke vom Käufer eines Medikamentes gespürt werden können. Die maximal 15 Prozent Zwangsabgabe, die ein Unternehmen demnach zu leisten hätte und die als Geld auch direkt in das deutsche Gesundheitssystem hineinfließen würden, ließen sich schließlich nicht als 15 Prozent Preisnachlass für das Medikament in der Apotheke erkennen. Auf diese Weise blieben die Medikament für jeden Bürger in gleicher Weise teurer, so dass von einer Entlastung nicht gesprochen werden kann.

Zusatznutzen kann letztlich teuer für den Patienten werden

Noch heikler bewerten Experten der Opposition die Regelung um den sogenannten Zusatznutzen, den ein Medikament bei der Neueinführung auf dem Markt nachweisen müsste. Arbeiten wie schon heute viele Ärzte eng mit bestimmten Pharmaunternehmen zusammen, ist davon auszugehen, dass Medikament auch dann auf dem Markt eingeführt werden, wenn ihnen der staatliche Segen als Medikament mit Zusatznutzen nicht gegeben würde. Der einzelne Patient hätte in diesem Fall die zusätzlichen Kosten aus der eigenen Tasche zu zahlen, die dieses Medikament oberhalb des fest zu erstattenden Betrages durch den Krankenversicherer mit sich bringen würde. Schlimmstenfalls könnte es also sogar zu einer zusätzlichen Belastung für den Bürger kommen.