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Hamburg - Samstag, 07.08.2010

Diskussion über Zusatznutzen eines Medikamentes verstärkt sich

Pharmaunternehmen sollen bereits selbst Studien zu Kosten und nutzen vorlegen

Es ist einer der wesentlichen Punkte, den Gesundheitsminister Rösler im Rahmen seines Gesetzesentwurfes eingebracht hat: Nur wenn ein Medikament über einen sogenannten Zusatznutzen verfügt, kann eine höhere Veranlagung des Medikamentenpreises akzeptiert werden, wie er oftmals vom Pharmakonzern selbst vorgeschlagen wird. Liegt dieser Zusatznutzen nicht vor, soll alleine die Festbetragsregelung ziehen, d.h. die Krankenkasse bzw. das Unternehmen der Privaten Krankenversicherung kommt für das Medikament nur um einen Festbetrag auf, der eventuell nicht den gesamten Preis des Medikamentes abdeckt.

Unabhängige Bewertung auch durch Unternehmen der Privaten Krankenversicherung möglich

Bevor fortan ein Medikament auf den Markt kommt, muss das herstellende Unternehmen im ersten Schritt eine Studie anberaumen, die sowohl den Nutzen- wie auch Kostenbeitrag des Medikamentes präsentiert und dabei im Idealfall belegen kann, dass das neu eingeführte Medikament in der Tat über einen Zusatznutzen verfügt. Das vom Pharmaunternehmen selbst erstellte und zu bezahlende Gutachten wird im Anschluss einer unabhängigen Kommission von Experten vorgelegt. Dies können Politiker aus dem gesundheitspolitischen Bereich ebenso wie Fachleute aus der gesetzlichen Krankenkassen wie der Privaten Krankenversicherung sowie Ärzte und Pharmazeuten sein, die das Medikament sowie die Studie ihrerseits bewerten und somit die Einschätzung bestätigen oder ablehnen können, ob das Medikament wirklich über einen nachweisbaren Zusatznutzen verfügt und fortan sauber zu dem vorgeschlagenen Preis in den Erstattungskatalog für Medikamente aufgenommen wird.

Schiedsstelle soll bei Unklarheiten klären

Sollte die Expertenkommission nicht zu einem einstimmigen Urteil kommen oder das Pharmaunternehmen die Einschätzung der Experten für falsch hält, soll fortan eine Schiedsstelle des Gesetzgebers zwischen beiden Seiten vermitteln und letztlich das abschließende Urteil in der Sache sprechen. Was sich der Gesetzgeber ingesamt von der Einführung der Zusatznutzen-Regelung erwartet, ist eine Eindämmung der Einführung immer wieder neuer und teurer Medikamente, die letztlich für den Patienten keinen besseren Nutzen bringen können als Präparate, die sich bereits auf dem Markt befinden. In welcher Weise die Regelung wirklich zu Ersparnissen bei der Privaten Krankenversicherung oder den Krankenkassen führt, bleibt abzuwarten.