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Hamburg - Samstag, 07.08.2010Rösler geht mit Gesetzesentwurf gegen Pharmaindustrie vor
Gewinne der Pharmakonzerne sollen effektiv beschnitten werden
In ungewohnt harter Weise geht der amtierende Gesundheitsminister Philipp Rösler mit den Pharmakonzernen ins Gericht. Zwangsrabatte sowie eine auf lange Frist geplante Änderung in der Preisfestlegung für Medikamente sind nur zwei Eckpunkte eines Gesetzentwurfes, den der Minister vorgelegt hat und für den bereits alle Seiten der Koalition Zustimmung signalisieren konnten. Der Gesetzesentwurf ist als Antwort der Politik auf die letzten Jahre zu sehen, in denen vor allem größere Pharmaunternehmen reizvolle Gewinne einstreichen konnte, sich aber im selben Zeitraum auch die Preise für Medikamente und andere Behandlungshilfen erheblich erhöhten.Kosten im Gesundheitswesen senken als oberstes Ziel
Mit seinem Gesetz geht Rösler dabei ganz bewusst auf Konfrontationskurs zu den Unternehmen der Pharmaindustrie. Hauptgrund hierfür sei, die ohnehin in den letzten Jahren immer stärker steigenden Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen und es sowohl den gesetzlichen Krankenkassen wie auch den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung zu ermöglichen, Einsparungen in Millionenhöhe zu erhalten. Das Ansetzen bei den Medikamentenpreisen, die ohnehin schon durch die Regelung zur Verschreibung von Generika vor wenigen Jahren in die Pflicht genommen wurden, soll nun weiter verstärkt werden, um so auch den verschiedenen Unternehmen der Pharmaindustrie ihre Grenzen aufzuzeigen. Ein Teil dieses Konzeptes sind beispielsweise Zwangsrabatte, also die gesetzlich vorgeschriebene Senkung des Medikamentenpreises, ohne welche das Medikament nicht mehr auf dem freien Markt erhältlich sein soll.
Beitragssenkungen nicht zu erwarten
Mit den Neuregelungen sollen vor allem Kosten in den Griff bekommen werden, die sich für die nächsten Jahre als noch stärkere Belastung der öffentlichen Kassen oder der Rücklagen der Privaten Krankenversicherungen herausstellen würden. Wichtig ist es somit in erster Linie, den aktuellen Kostenstand zu erhalten und nicht noch größere Kosten auf die Patienten abzuwälzen. Mit einer Senkung des Krankenkassenbeitrages bzw. der monatlichen Beiträge des eigenen PKV-Tarifes ist demnach auch nach Eintreten des Gesetzes nicht zu rechnen.
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