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Hamburg - Freitag, 06.08.2010Betrug in der Privaten Krankenversicherung kann zum Ausschluss führen
Fristloser Verlust des Versicherungsschutzes bei privaten Anbietern rechtens
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung Recht zugesprochen, welches einen Betrugsversuch eines ihrer Versicherten aufdeckte und diesem eine fristlose Kündigung zu seinem Versicherungsverhältnis aussprach. Das Gericht sah den Tatbestand des Betruges als erwiesen an und klassifizierte die Handlung des Versicherers als rechtlich korrekt, wodurch der klagende Ex-Versicherte der Privaten Krankenversicherung unterlag.Zerstörung des Vertrauensverhältnisses gegeben
Konkret hatte ein Mann versucht, sich von seiner Privaten Krankenversicherung Geld zu erschleichen, indem er vorgab, seine alten Brillen wären zu Bruch gegangen. Im gleichen Schritt reichte er einen Kostenvoranschlag für neue Brillen ein, um eine entsprechende finanzielle Leistung seiner Privaten Krankenversicherung als direkte Gegenfinanzierung zu erhalten. Eine Nachfrage des Versicherers stellte jedoch heraus, dass weder ein Optiker noch ein Augenarzt von der Neubestellung einer Brille wusste und der Kostenvoranschlag lediglich als allgemeine Information gedacht war. In den Augen der Privaten Krankenversicherung lag somit ein massiver Betrug durch den Versicherten vor, so dass die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses für den Träger der Versicherung lediglich eine logische Konsequenz darstellte. Gegen diese hatte der Betrüger geklagt.
Betrugsversuche in der Privaten Krankenversicherung häufiger als gedacht
Das aktuelle Urteil stellt keinen Einzelfall dar. In den letzten Jahren melden immer häufiger Private Krankenversicherung potenzielle Betrugsfälle bzw. das in Rechnung stellen von Leistungen, die so in dieser Form gar nicht vom Versicherten in Anspruch genommen wurden. Nicht immer geschehe dies mit einer Dreistigkeit wie in dem Fall, in dem das Oberlandesgericht Koblenz nun sein Urteil sprach – dennoch gibt dieses Urteil sämtlichen Privaten Krankenversicherungen nun noch einmal eine zusätzliche, rechtliche Sicherheit, gegen Betrüger in der eigenen Versicherung mit aller Härte vorgehen zu können und im Zweifelsfall direkt eine fristlose Kündigung aussprechen zu können. Dies sei natürlich auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich, jedoch ist es hier durch die andersgelagerte Abrechnungspraxis deutlich schwieriger für einen Versicherten, einen Betrugsversuch aus eigener Initiative heraus zu starten. Jedes Mitglied einer Privaten Krankenversicherung sollte sich der Verantwortung bewusst sein, die er in dieser Form der Absicherung genießt und entsprechend auch seriös mit seinem Versicherer umgehen.
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