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Hamburg - Freitag, 06.08.2010

Rösler schlägt zusätzliche Kopfpauschale von 29 Euro pro Person vor

Einkommensabhängiger Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse könnte bestehen bleiben

Nach teilweise vernichtend harter Kritik in den letzten Monaten an den Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler zur Reform des deutschen Gesundheitswesens kommen nun, kurz vor der ersten Tagung der Expertenrunde, erste konkrete Gedanken des Ministers an die Öffentlichkeit. Nach Zeitungsinformationen hat der junge Politiker nun ein Stück zurückgerudert, so dass nicht mehr von einem monatlichen Beitrag geredet wird, der gänzlich unabhängig von den Verdiensten des Versicherten ist. Eine Planung, die vor allem von den Oppositionsparteien erheblich kritisiert wurde. In den aktuellen Überlegungen soll der einkommensabhängige Betrag erhalten bleiben, jedoch um einen Anteil erhöht werden, der nicht vom Einkommen der einzelnen Person abhängt.

29 Euro zusätzlich ohne Rücksicht auf das erzielte Einkommen

Konkret sieht der Plan Röslers vor, das bisherige System in der gesetzlichen Krankenversicherung beizubehalten, welches eine Verknüpfung des monatlichen Einkommens mit dem erzielten Verdienst in Relation setzt. Da auf diese Weise das alte System nicht aufrecht erhalten werden kann und aktuelle Schätzungen für das kommende Jahr mit einem Defizit im gesetzlichen Gesundheitssystem von weiteren elf Milliarden rechnen, soll eine Gegenfinanzierung durch einen pauschalen, monatlichen Beitrag erfolgen. Für diesen wird der Betrag von 29 Euro in den Raum geworfen, der gänzlich unabhängig vom Einkommen wäre und somit vom Hartz-IV-Empfänger wie vom Vorstandschef eines großen Unternehmens entrichtet werden müsste. Auch hier lässt sich über die gerechte Lastenverteilung der Idee diskutieren, dennoch wäre dieser Modus im Vergleich zu dem Konzept gerechter, der eine Verknüpfung mit dem erzielten Einkommen gänzlich abschaffen würde – ein System, welches so nach seriösen Berechnungen kaum ausfinanzierbar wäre.

Senkung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung in Aussicht gestellt

Zusammen mit dem Pauschalbetrag stellte Rösler jedoch in Aussicht, den prozentualen Anteil zur Krankenversicherung um bis zu einen Prozentpunkt zu senken, um so eine finanzielle Entlastung zu schaffen. Inwieweit durch diese Maßnahme wirklich von einer Entlastung gesprochen werden kann, kann nur im Einzelfall festgestellt werden. Unabhängig hierfür dürfte es auch nach dieser Reform für viele gesetzlich Versicherte interessant bleiben, welche günstigen Tarife die Private Krankenversicherung für sie bereithält und ob man sich bei einem Wechsel nicht günstiger stünde.