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Hamburg - Freitag, 06.08.2010PKV und Kassenärztliche Vereinigung Bayerns präsentieren enge Zusammenarbeit
Qualitätssiegel soll Patienten umfassende Behandlung deutlich machen
Mit dem Qualitätssiegel „Ausgezeichnete Patientenversorgung“ übernimmt der Verband der Privaten Krankenversicherung, kurz PKV, nun ein Kriterium, welches seit Jahren erfolgreich im Freistaat Bayern durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns umgesetzt wird. Durch dieses Siegel soll allen Patienten in ausgewählten Praxen bei der ambulanten Behandlung zugesichert werden, dass die ärztliche Versorgung in allen Bereichen hohen, qualitativen Ansprüchen genügt. Das durch die KVB seit mehreren Jahren erprobte Prinzip wurde nun auf einer gemeinsamen Pressekonferenz noch einmal vorgestellt und wird nun in Zukunft auch durch die PKV vertreten, die ebenfalls fortan in der Lage ist, Praxen mit dem Qualitätssiegel auszuzeichenFaktoren von Wartezeit bis ärztliche Versorgung
Das Prüfsiegel, um das sich alle freien Praxen bewerben könnte, wird nach einem bestimmten Prüfkatalog vergeben, der sich sowohl auf die Behandlungen selbst wie auch den Servicebereich konzentriert, den ein Patient in der entsprechenden Praxis erfährt. Streng und neutral sollen sämtliche Bedinungen in der Praxis überprüft und nach fest vorgegebenen Kriterien analysiert werden. Sollte eine Praxis den Test bestehen, wird fortan vom Verband der Privaten Krankenversicherung das entsprechende Siegel ausgegeben, mit dem die Praxis fortan auch Werbung machen könnte, beispielsweise im Patientenkreis der PKV-Versicherten. Zusätzliche finanzielle Leistungen aus den Kassen der PKV soll es jedoch neben dem Siegel nicht geben.
Kooperation der Privaten Krankenversicherung soll ausgedehnt werden
Wie ein Sprecher der PKV auf der Pressekonferenz deutlich machte, soll die Kooperation mit der KVB jedoch kein Einzelfall bleiben. Ähnliche Möglichkeiten mit anderen, qualitätssichernden Unternehmen und Einrichtungen sei für die Zukunft ebenfalls angedacht, wobei von einer entsprechenden Kooperation alle Seiten profitieren könnten. Neben dem Patienten, der sich bei einer ausgezeichneten Praxis einer umfassenden Behandlung mit allen Vorzügen im Servicebereich sicher sein kann, dürfte auch die Private Krankenversicherung von einer entsprechenden Regelung profitieren. Schließlich würden bei ausgezeichneten Praxen eine klare Transparenz bzgl. der Leistungen herrschen, die ein Unternehmen der Privaten Krankenversicherung aufbringen müsste, wobei das Geld in jedem Fall gut angelegt wäre und nicht für unnötige Behandlungen oder eine übermäßige Verwaltung ausgegeben werden müsste – zum Wohle aller Mitglieder der jeweiligen Versicherung.
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