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Hamburg - Freitag, 06.08.2010SPD möchte Rechte der Patienten durch Gesetzenentwurf stärken
Ausdehnung des Fehlermanagements auf ambulanten Bereich gewünscht
Mit einem neuen Gesetzentwurf, der näher an den Bürger herankommen soll und diesem vor allem im Fall einer Fehlbehandlung neue Rechte schenken soll, hat sich die Gesundheitskommission der SPD aktuell beschäftigt und diesen zur Diskussion vorlegt. Hierbei soll es vor allem darum gehen, die Rechte von gesetzlich wie privat Versicherten in ambulanten Behandlungssituationen zu stärken und hier gerade im Bereich des Fehlermanagements eine rechtliche Situation zu erzeugen, die derer in Kliniken und Krankenhäusern gleicht.Umkehr der Beweislast bei Fehlbehandlungen in einer Arztpraxis
In Krankenhäusern ist es üblich, dass Ärzte sowie die gesamte Institutionen gegen Fehlbehandlungen oder falsche Medikation nach Fehleinschätzungen abgesichert sind. Das Leisten von Schadenersatz sowohl für den Patienten wie auch für die gesetzliche oder private Krankenversicherung, die für die Kosten der Behandlung aufkam, sind hierbei nicht unüblich. Eine vergleichbare Situation liegt im ambulanten Bereich bislang jedoch nicht vor, wo der Patient kaum beim Gefühl einer falschen Behandlung rechtlich tätig werden kann. Da dies häufig an der Dokumentation des Behandlungsweges scheitert und der Patient nur in den seltensten Fällen die Möglichkeit hat, beim Eindruck eines Fehlers diesen auch nachzuweisen, sieht der Gesetzesentwurf die Umkehr der Beweislast ein. Der jeweils behandlende, ambulante Arzt soll also im Rahmen seiner Dokumentation über die einzelnen Behandlungsschritte klaren Aufschluss über alle Entscheidungen geben und so deutlich machen, dass keine Fehlbehandlung vorliegt. Die Umkehr der Beweispflicht soll jedoch ausdrücklich nur dann einsetzen, wenn beim entsprechenden Arzt klare Mängel in der Dokumentation erkennbar sind.
Gesetzliche und Private Krankenversicherung sollen stärker eingebunden werden
Welche Rolle explizit die gesetzlichen Krankenkassen bzw. die private Krankenversicherung bei diesem Gesetzentwurf nehmen sollten, ist noch nicht endgültig geklärt. Eine Unterstützung der entsprechenden Patienten ist hierbei jedoch ausdrücklich gewünscht, da der Versicherungsträger durchaus ein Interesse daran haben dürfte, lediglich Leistungen dann zu bezahlen bzw. zu erstatten, wenn sie auch für notwendige und nicht fehlerhafte Behandlungen notwendig werden. In welcher Weise jedoch finanzielle Belastungen auf den Versicherungsträger hinzukommen könnten, wenn ein Patient mehrfach von seinem Recht Gebrauch macht und stets neue Arten einer Behandlungen fordert, dürfte erst eine Umsetzung in der allzäglichen Praxis zu Tage fördern.
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