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Hamburg - Freitag, 06.08.2010

Wegfall der 3-Jahres-Frist noch nicht als Gesetzentwurf vorgelegt

Eintreten der Regelung im Jahr 2010 unklar

Nach der Bundestagswahl im letzten Jahr war im Bereich des Gesundheitswesens eine Änderung bereits für den Januar 2010 angekündigt, was viele Hoffnungen in gesetzlich Versicherten weckte. Konkret sollte die sogenannte 3-Jahres-Frist abgeschafft werden und gegen die 1-Jahres-Frist ausgetauscht werden, die bereits vor wenigen Jahren noch den Beitritt zu einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung regelte. Mittlerweile liegt noch nichr einmal ein Gesetzesentwurf der neuen Regierung vor, so dass es auch unter Experten fraglich sein dürfte, ob die Regelung noch im Laufe dieses Kalenderjahres überhaupt umgesetzt werden kann.

Leichtere Wechsel in die Private Krankenversicherung wird somit aufgeschoben

Durch die 3-Jahres-Frist wird geregelt, ab welchem Zeitpunkt ein gesetzlich Versicherter überhaupt das Anrecht hat, Mitglied der Privaten Krankenversicherun zu werden. Da als wesentliche Voraussetzung das Überschreiten der Bemessungsgrenze angesehen wird, möchte sich sowohl der Gesetzgeber wie auch der Versicherungskonzern in der Hinsicht absichern, dass die Grenze nicht nur einmalig überschritten wurde, sondern durch ein entsprechend hohes Gehalt auch dauerhaft überschritten werden kann. Dies muss aktuell über 36 aufeinanderfolgende Monate geschehen, erst hiernach ist es möglich in einen Volltarif der Privaten Krankenversicherung überzugehen. Ein Hindernis, welches viele Personen zu einem raschen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung hindert, obwohl diese es gerne tun würden. Diesbezüglich kündigte der Gesetzgeber eine Abänderung an, um die alte 1-Jahres-Frist wieder einzuführen und so den schnelleren Wechsel hin zu einem privaten Konzern zu ermöglichen.

Enttäuschung auch bei Unternehmen der Privaten Krankenversicherung groß

Unter dem Aufschnub, den die Bundesregierung bei der Nichtvorlage des Gesetzentwurfes an den Tag legt, leiden jedoch nicht nur viele Mitglieder der Krankenkassen, sondern auch die gesamte Branche der Privaten Krankenversicherung. Schließlich sind sie auch darum bemüht, neue Kunden zu werben und diese zu deutlichg günstigeren Tarifen leistungsstärker abzusichern als es in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist. In dieser Diskussion profitiert momentan also weder der Anbieter noch der Nachfragende, so dass sich beide Seiten wünschen, zumindest zeitnah im Jahr 2011 oder mit sehr viel Glück doch noch in den letzten Monaten des Jahres 2010 den erhofften Rückgang auf die 12-Monats-Regelung zu erleben.