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Hamburg - Donnerstag, 05.08.2010Private Krankenversicherung muss in jedem Fall Basistarif anbieten
Krankenkassen erleiden Niederlage vor Bundesverfassungsgericht
Auch alte und bereits erkrankte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse dürfen in jedem Fall zu einer privaten Krankenversicherung ihrer Wahl wechseln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Urteil bestätigt. Das Gericht gab damit einer Sammelklage von insgesamt 29 Unternehmen der Privaten Krankenversicherung nicht statt, die sich nicht mit dieser Regelung zufrieden geben wollten und somit bemüht waren, einen wesentlichen Teil der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesundheitsreform zu kippen.Alter und Krankheit kein Grund für eine Ablehnung
Das von der damals schwarz-roten Bundesregierung eingeführte Prinzip sollte den höheren Wettbewerb zwischen den verschiedenen Krankenversicherern ankurbeln und somit auch einzelnen Patienten eine größere Freiheit in der Wahl der eigenen Gesundheitsvorsorge schenken. Ähnlich wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die die Aufnahme eines Mitgliedes nicht wegen seines Alters oder seines aktuellen Gesundheitszustandes ablehnen kann, soll dies auch nicht für die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung gelten. Schließlich orientiere sich sowohl der monatliche Beitrag wie auch das Leistungsspektrum des Basistarifes an den Rahmenwerten, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung vorherrschen, so dass diese Werte auch für sämtliche Patienten gleich sein sollten, unabhängig von ihrem Alter oder ihrem gesundheitlichen Zustand.
Auch Regelung mit Anwartschaften rechtens
In gleicher Weise bestätigte das Bundesverfassungsgericht auch die aktuelle Regelung bezüglich der Anwartschaften, die seit dem aktuellen Jahr jeder Versicherte in der Privaten Krankenversicherung zu einem anderen Unternehmen mitnehmen kann. Dies soll vor allem den Versicherten einen Versicherungswechsel schmackhaft machen, der somit nicht mehr an einen finanziellen Nachteil gekoppelt ist. Gerade die Anwartschaft auf die in den letzten Jahren und Jahrzehnten eingezahlten Beiträge waren früher vor allem ein Grund, dauerhaft bei einem einzigen Versicherer zu bleiben, selbst wenn dieser leistungstechnisch nicht mehr den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprach. Die Mitnahme der eigenen Anwartschaften ist nun bei allen Neuverträgen problemlos möglich und dürfte auch in der nahen Zukunft zu einem noch stärkeren Wettbewerb zwischen den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung sorgen. Ebenso dürften viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse durch das aktuelle Urteil einen neuen Anreiz erhalten haben, über einen Wechsel in die Private Krankenversicherung nochmalig nachzudenken.
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