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Hamburg - Donnerstag, 05.08.2010

Nun offiziell: Kartellamt leitet Untersuchung gegen Krankenkassen ein

Verfahren hat jedoch rein formellen Charakter

Mit dem heutigen Tag übernimmt das Bundeskartellamt eine Untersuchung, die schon seit wenigen Wochen im Raum stand. Intensiv soll das Amt prüfen, ob es sich bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen um Wettbewerbsabsprachen handelt, sowie diese zeitgleich vor einigen Wochen von insgesamt neun deutschen, gesetzlichen Krankenkassen angekündigt worden waren. Gerade diese Gleichzeitigkeit ließ vor allem Konkurrenzunternehmen wie auch Konzerne der Privaten Krankenversicherung aufhorchen, die allesamt spekulierten, dass im Vorfeld eine Absprache über den Zeitpunkt der Veröffentlichung zwischen den jeweiligen Krankenkassen getroffen wurde.

Konkrete Verdachtsmomente existieren noch nicht

Die nun durch das Bundeskartellamt eingeleitete Untersuchung folgt jedoch keinen konkreten Verdachtsmomenten. Vielmehr läge eine formelle Prüfung vor, wie sie in vielen vergleichbaren Fällen auch bei Unternehmen der freien Wirtschafts durchgeführt werden, selbst wenn sich im Vorfeld noch kein konkreter Verdacht für Absprachen oder ähnliches gefestigt haben sollte. Der Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, Florian Lanz, geht in dieser Hinsicht beispielsweise davon aus, dass keinerlei Absprachen zwischen den Versicherern – unter ihnen als größter die DAK – vorliegen.

Gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung von Zusatzbeiträgen


Die neun betroffenen Krankenkassen haben durch die Ankündigung, monatlich fortan einen Zusatzbeitrag von acht Euro zu erheben, lediglich eine Gesetzesrichtlinie umgesetzt, die ihnen durch die Gesundheitsreform mit dem 1. Januar 2009 an die Hand gegeben wurde. Diese sieht es vor, dass eine gesetzliche Krankenkasse sofort auf die Regelung der Zusatzbeiträge zurückgreifen müssen, solange sich ihre Leistungen nicht mehr durch die Beiträge der Versicherten plus die Steuerhilfen des Bundes finanzieren ließen. Da viele Krankenkassen das Geschäftsjahr 2009 erst einmal abgewartet hätten, um dann pünktlich im Januar des neuen Jahres die Notwendigkeit für Zusatzbeiträge anzukündigen, ist als Zeitpunkt nicht besonders verwunderlich, weshalb viele Experten nicht von einer Absprache der Kassen ausgehen. Ob sich der Restzweifel der Konkurrenten jedoch bestätigt, bleibt nun für das Kartellamt zu prüfen. Mit einem Ergebnis dieser Untersuchung kann frühestens in einigen Wochen gerechnet werden – Geldstrafen haben die betroffenen Krankenkassen bei einer Bestätigung des Verdachtes jedoch nicht zu fürchten.