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Hamburg - Mittwoch, 04.08.2010BKK Gesundheit gibt Datenleck in der Verwaltung zu
Telefondienstleister mit Einblick in tausende Krankendaten
Die insgesamt 1,5 Millionen Versicherten der BKK Gesundheit, eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands, dürften diese Meldung nicht ohne Bedenken gelesen haben. Wieder einmal macht ein Datenskandal seine Runde, wobei in diesem Fall die persönlichen Krankendaten betroffen sind. Die BKK Gesundheit räumt in dieser Hinsicht Fehler ein und brachte sich gestern zu einer Selbstanzeige. Zwar sei es üblich, über den 24-Stunden-Service der Krankenkasse mit einem Dienstleister aus dem Call-Bereich zu kooperieren, der für kompetente Auskünfte auch einen Zugriff auf gewisse Krankendaten der Versicherten haben musste. Jedoch sei die Menge an Informationen, die den Mitarbeitern des Call-Centers zur Verfügung standen, weit mehr gewesen als ein notwendiges MaßSelbstanzeige des gesetzlichen Krankenversicherers nach versuchter Erpressung
Zur Selbstanzeige der BKK Gesundheit war es nun erst gekommen, da sich das Unternehmen einem Erpressungsversuch ausgesetzt sah. Offensichtlich ein Mitarbeiter des Telefondienstleisters bzw. eine Person aus dessen Umfeld drohte hierbei, den aufgedeckten Datenskandal öffentlich zu machen, wodurch sich die BKK Gesundheit entschied, selbst offensiv mit der Situation umzugehen und die Fehler im entsprechenden Bereich einzugestehen. Bereits im Vorfeld hatte das ARD-Magazin „Kontraste“ über den dubiosen Umgang des Unternehmens mit Daten berichtet, wobei sich im Rahmen des Berichtes herausstellte, das innerhalb des Unternehmens keinerlei Überprüfung der eingehenden und ausgehenden Daten stattfindet.
Gesetzesänderung für hochsensible Daten gefordert
Nach dem innenpolitischen Sprecher der CDU, Hans-Peter Uhl, sei durch die Häufung entsprechender Datenskandale über eine Verschärfung der Gesetzeslage nachzudenken. Im Vergleich zu anderen Unternehmen sei hier vor allem auf den Umgang mit Daten durch Krankenkassen oder auch private Versicherer einzugehen, da im Vergleich zu anderen Unternehmen der freien Wirtschaft diesen Institutionen keinerlei Bußgeld bei einem fahrlässigen Umgang mit den Daten drohe.
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