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Hamburg - Dienstag, 03.08.2010

Eigener Weg bei Zusatzbeiträgen soll für Gerechtigkeit sorgen

BKK Westfalen-Lippe präsentiert eigenes Modell für die Erhebung von Zusatzbeiträgen

Die seit zwei Wochen in der Diskussion befindliche Erhebung von Zusatzbeiträgen, die den Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder mehr Spiel in der Finanzierung von Gesundheitsleistungen bietet soll, bekommt eine neue Komponente, die vor allem zu einer Diskussion in der Gerechtigkeitsdebatte führt. Ausgelöst wird sie durch die BKK Westfalen-Lippe, eine der größeren, ehemaligen Betriebskrankenkassen in Deutschland, die ebenfalls mit dem Modell Zusatzbeitrag finanzielle Kosten des Krankenversicherers decken möchte. Die Krankenkasse verfolgt dabei jedoch finanziell einen gänzlich anderen Ansatz als die meisten Konkurrenzunternehmen, die konsequent von der sogenannten 8-Euro-Regelung Gebrauch machen möchten.

8-Euro-Regelung in den Augen des Versicherers ungerecht

Die Formulierung des Gesetzgebers, dass jede Krankenkasse von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag von acht Euro verlangen kann, jedoch maximal ein Prozent des erzielten Monatseinkommens, wird von der BKK als ungerechtes Modell aufgefasst. Vor allem die Festlegung des Betrages von acht Euro macht für die Krankenkasse wenig Sinn, da hier sowohl Geringverdiener wie auch Besserverdienende von anderen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung in einen Topf geworfen würden und in allen Fällen den gleichen Zusatzbeitrag entrichten müssten. Die BKK Westfalen-Lippe praktiziert bei ihrer angekündigten Erhebung von Zusatzbeiträgen jedoch ein konsequenteres Modell der Ein-Prozent-Regelung, indem sie von jedem Versicherten ein Prozent des Einkommens verlangt, aufsteigend bis zu einer Bemessungsgrenze von 3750 Euro.

Geringverdiener mit Vorteilen

Vorteilhaft ist diese Regelung vor allem für Geringverdiener mit einem monatlichen Einkommen von unter 800 Euro, da hier der Prozentpunkt des Einkommens unter den acht Euro liegt, den sonstige Krankenkassen bei ihren Zusatzbeiträgen einfordern. Besserverdienende sehen sich im Modell der BKK stärkeren Belastungen ausgesetzt, so dass hier mit einem Wechsel der entsprechenden Versicherten zu einer anderen Krankenkasse oder bei ausreichendem Einkommen auch in die günstigere, private Krankenversicherung zu rechnen ist.