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Hamburg - Dienstag, 03.08.2010

Kinder in der PKV durch Scheidung nicht ausgeschlossen

Verbleib bei Versicherung von Geburt an möglich

Wie das Oberlandesgericht in Koblenz heute durch einen Urteilsspruch festlegte, müssen Kinder durch die Scheidung ihrer Eltern nicht zwingend in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Durch dieses Urteilsspruch gab das Gericht der Klage einer Mutter Recht, die selbst durch ihre Scheidung nicht mehr die Bedingungen für einen Verbleib in der Privaten Krankenversicherung erfüllte. Da das Kind von der Geburt an Mitglied bei einem privaten Versicherer war, sollte es in den Augen der Mutter nicht durch die Scheidung benachteiligt werden sondern weiterhin ein Mitglied der PKV während Kindheit und Jugendzeit bleiben dürfen. Mit dieser Sichtweise gab das Koblenzer Gericht der Mutter Recht.

Ex-Mann durch diese Regelung nicht benachteiligt


Mit seinem Urteil entschied das Gericht gegen die Seite des Beklagten, der sich weigerte, die monatlichen Kosten für die gesundheitliche Absicherung des gemeinsamen Kindes von gut 180 Euro weiterhin zu übernehmen. In den Augen des Beklagten stünde dem Kind schließlich die Möglichkeit offen, ebenso wie seine Ex-Frau in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, so dass er nicht mehr weiter für die gesundheitliche Absicherung des gemeinsamen Kindes finanziell aufkommen müsste. Um dem Kind durch die Scheidung so wenig Nachteile wie möglich zuzumuten, entschied das Gericht zu Gunsten der Mutter. Entscheidend stellte das Gericht zudem fest, dass der zu entrichtende Beitrag für die Private Krankenversicherung nicht bereits in den vom Vater zu leistenden Unterhaltszahlungen mit enthalten wären, sondern als zusätzliche finanzielle Belastung auf den Beklagten zukämen. Der Urteilsspruch dürfte als Präzedenzfall angesehen werden können, wobei jedoch eine lückenlose Absicherung des Kindes von der Geburt an bishin zu Scheidung im Rahmen der Privaten Krankenversicherung vorgelegen haben muss, um auch nach der Scheidung diesen Status weiterhin aufrecht erhalten zu können.