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Hamburg - Dienstag, 03.08.2010

Kartellamt prüft Erhebung der Zusatzgebühren durch Krankenkassen

Unternehmerischen Handeln könnte unter Absprachen untereinander entstanden sein.

Mit großem Missmut dürften viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Tagen die Ankündigung aufgenommen haben, Zusatzbeiträge zu erheben und somit die Finanzierung der Kassen auf gesundere Füße zu stellen. Das Erheben der durch die Gesundheitsreform 2009 zugesicherte Gebühr von acht Euro, die eine Krankenkasse unter bestimmten Umständen zur Erzielung einer besseren Wirtschaftlichkeit erheben darf, ist jedoch möglicherweise unter falschen und schlechten Praktiken entstanden, beispielsweise indem eine Absprache zwischen den acht Krankenversicherern vorläge. Genau dies hat das Bundeskartellamt in den folgenden Tagen zu prüfen.

Mögliche Verzerrung des Wettbewerbes durch Absprachen


Grund für die Überprüfung durch das Kartellamt sei der Verdacht auf mögliche Absprache, die die acht Versicherungen (als größte und bekannteste wohl die DAK) untereinander getroffen hätten und sich dabei auf die zeitgleiche Ankündigung der Erhebung eines Zusatzbeitrages verständigt hätten. Da Krankenkassen längst als Unternehmen zu sehen sind, da auch untereinander im Wettbewerb stehen und sich gegen Konkurrenten durchsetzen wollten, könnte durch derartige Absprachen eine Verzerrung des freien Wettbewerbes in der Gesetzlichen Krankenversicherung entstanden sein. Befürwortet wird die Untersuchung beispielsweise durch den Präsident des Deutschen Arbeitgeberverbandes, Dieter Hundt.

Hoffnung nach Rücknahme der Erhöhung illusorisch

Sollte sich der Verdacht des Kartellamtes bestätigen, dass eine unlautere Absprache zwischen den acht Versicherern der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegen hat, würde die Ankündiung und auch die Erhebung der Zusatzbeiträge nicht rechtwidrig. Versicherte in den jeweiligen Krankenkassen dürfte also so oder so damit rechnen, dass die Erhöhung des Beitrages um acht Euro monatlich stattfindet, während die entsprechenden Krankenkassen die Einnahmen umso nötiger haben dürfte. Denn bei Aufdeckung einer Wettbewerbsabsprache dürfte vor allem mit einem Bußgeld für die Krankenkassen zu rechnen sein, welche die ohnehin strapazierten Kassen dieser Versicherer noch stärker belasten dürften.