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Hamburg - Montag, 18.01.2010Mögliche Neuregelung des Altersruhestandes für Ärzte
Europäischer Gerichtshof prüft vorliegen von Ungerechtigkeiten
Der europäische Gerichtshof in Luxemburg setzt sich diese Woche mit einem Thema auseinander, welches das Gesundheitswesen seit den Neunziger Jahren in Deutschland prägt und möglicherweise eine Ungleichbehandlung von Patienten darstellt. Konkret geht es um den Berufsstopp für behandelnde Ärzte, denen der Gesetzgeber in Deutschland vorschreibt, Kassenpatienten ausschließlich bis zum eigenen 68. Lebensjahr behandeln zu dürfen, wonach automatisch die Beendigung des Berufes ansteht. Patienten, die Mitglieder in der Privaten Krankenversicherung sind, können dennoch weiterhin von dem entsprechenden Arzt behandelt werden, der sich nicht bei der Behandlung von Privatpatienten strafbar macht.Vorteil für Mitglieder der Privaten Krankenversicherung?
Der Gerichtshof muss nun prüfen, ob in der deutschen Regelung eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Patientenarten vorliegt. Sollte dies der Fall sein, würde ein Neuregelung des Berufsstopps nötig, dessen Richtung jedoch schwer einzuschätzen ist. Die eigentliche Intension der gesetzlichen Regelung, einer neuen und unetablierten Generation von frei behandelnden Ärzten nicht durch ältere Ärzte unnötig Konkurrenz zu schaffen, könnte somit je nach Einschätzung des Gerichtes kippen und somit auch für einen stärkeren Wettbewerb unter den Ärzten insgesamt führen. Mit einer gesetzlichen Anpassung ist in jedem Fall zu rechnen, da dass Gesetz aus dem Jahr 1993 vor allem eine Antwort auf die damals vorhandene Überversorgung Deutschlands mit Ärzten gewesen war, die jedoch aktuell im Jahr 2010 nicht mehr gilt. Ältere Ärzte wie auch Mitglieder der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung könnten also von einer Neuregelung und einer entsprechenden Rechtssprechung profitieren.
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