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Hamburg - Samstag, 02.01.2010

Rückkehr zur Einjahres-Regelung vielleicht schneller als erwartet

Leienbach hält rückwirkende Änderung zum 1. Januar 2010 für möglich

Recht optimistisch aber auch engagniert hat sich Volker Leienbach, der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung bezüglich der Wiedereinführung der Einjahres-Regelung geäußert. Nachdem diese seit wenigen Jahren durch die Dreijahres-Regelung ersetzt wurde, hält es nicht nur Leienbach für eine bessere Kalkulation der Privaten Versicherer für nötig, zum alten System wieder zurückkehren zu können. Auch für den einzelnen Versicherer sieht er die Vorteile, dauerhaft besser planen zu können und nicht um den Schutz der eigenen Gesundheit im privaten Bereich fürchten zu müssen. Dass diese Änderung kommt, ist unstrittig, wird jedoch vom Bundesgesundheitsministerium momentan nicht genau datiert. Die wesentliche Hoffnung von Leienbach ist es dabei jedoch, auch jetzt noch für eine rückwirkende Gültigkeit die Regelung zum 1. Januar 2010 wieder einführen zu können.

Die Einjahres-Regelung und ihre Auswirkungen

Mit der Dreijahres-Regelung sollte ursprünglich sowohl Versicherten wie auch den Privaten Krankenversicherungen eine größere Sicherheit gegeben wird, dass die entsprechenden Versicherten auch dauerhaft in der Lage sind, die monatlichen Beiträge zu leisten und vom oftmals umfassenderen Gesundheitsschutz der privaten Vorsorge profitieren zu können. Hierfür ist es notwendig, dass im Laufe von drei Kalenderjahres hintereinander monatlich stets die Bemessungsgrenze, die staatlich jedes Jahr aufs Neue vorgegeben wird, überschritten wird. War dem Gesetzgeber diese Grenze zunächst mit zwölf Monaten zu kurz, fühlen sich viele private Versicherer durch die aktuell gültige Dreijahres-Regelung benachteiligt. Doch die Rückkehr zur alten Regelung kann auch vielen Versicherten den Vorteil bringen, wieder über einen kürzeren Zeitraum über die Bemessungsgrenze kommen zu müssen, um dennoch vollwertiges Mitglied in der Privaten Krankenversicherung werden zu können.