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Hamburg - Sonntag, 20.12.2009

Ein-Prozent-Klausel bleibt laut Rösler unverändert

Absage an Erhöhungsforderungen des Koalitionspartners deutlich

Alle Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen vorerst nicht damit rechnen, für die Leistungen ihrer Krankenkasse stärkter zur Kasse gebeten zu werden als gesetzlich durch die Gesundheitsreformes des Jahres 2009 festgeschrieben wurde. Dies verdeutlichte der amtierende Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) in mehreren Interviews und erteilte damit einer Reihe von Anregungen des Koalitionspartners CDU eine Absage. Diese sahen vor allem in der Erhöhung der sogenannten Ein-Prozent-Klausel eine zusätzliche Möglichkeit, die entstehenden Kostenlücken in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen und den einzelnen Bürger so über seine Krankenkasse stärker an den Kosten zu beteiligen. Im gleichen Zug stellte Rösler auch klar, dass vorerst keinerlei Änderungen am aktuell gültigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen geplant sind. Der Wegfall einzelner Leistungen schloss er somit mindestens bis zum Jahr 2011 aus, wo die neue Koalition eine eigene Gesundheitsreform plane.

Die Ein-Prozent-Klausel der Gesundheitsreform

Die von Rösler verteidigte Klausel wurde 2009 im Zuge der Gesundheitsreform gesetzlich festgeschrieben. Sie besagt, dass jede Krankenkasse zusätzlich zum monatlichen Beitrag einen Zusatzbeitrag erheben darf, falls Defizite bei der Krankenkasse vorliegen. Diese von jedem Versicherungsnehmer eingeforderten Beiträge dürften aber maximal ein Prozent seines Bruttoeinkommens betragen. Da im ersten Jahr nach der Gesundheitsreform die gesetzlichen Krankenkasse insgesamt ein Defizit von vier Milliarden Euro aufweisen, sind bei einigen von ihnen bereits Zusatzbeiträge im Gespräch, die sich eben an jener Klausel orientieren.