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Hamburg - Dienstag, 17.11.2009

Modell Hausarzttarif von vielen Krankenkassen kaum umgesetzt

Mehr als die Hälfte verzichtet auf das gesetzlich vorgeschriebene Modell

Durch Einführung des Gesundheitsfonds und weitere, gesetzliche Weichenstellungen im Rahmen der Gesundheitsreform ist sie entstanden: Die Pflicht zum sogenannten Hausarztmodell. Unter diesem wird im Gesundheitssystem ein Tarifmodell bezeichnet, welches Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung belohnen soll, die zunächst zu ihrem Hausarzt gehen und sich von diesem zu den entsprechenden Fachärzten im Bedarfsfall überweisen zu lassen.

Eine Umfrage der Verbraucherzentrale Sachsen hat nun ergeben, dass über die Hälfte der gesetzlichen Krankenkassenversicherung ein solches Modell nicht in ihrem Leistungskatalog haben. Bei einer stichprobenhaften Umfrage unter mehr als hundert deutschen Krankenkassen konnten über 60 Kassen nicht mit einem entsprechenden Modell dienen. Ein Modell, welches gerade den Gang zum Hausarzt belohnen sollte und das Gesundheitssystem vor überfüllten Fachpraxen und längeren Wartezeiten für den einzelnen Patienten befreien sollte. Auch der Erlass der sonst anfallenden Praxisgebühr, der im Rahmen des sogenannten Hausarztmodells umgesetzt werden sollte, findet nur bei einem Viertel der befragten Krankenkassen statt.

Private Krankenversicherung mit größerer Tariffreiheit

Auf der Suche nach Alternativmodellen und -tarifen, die dem einzelnen Versicherten einen wirklich größeren Spielraum lassen, dürfte viele Versicherte in der Privaten Krankenversicherung fündig werden. Die meisten Versicherungskonzerne präsentieren in diesem Feld eine große Auswahl an Tarifen, die beispielsweise auch den zunächst erfolgenden Besuch beim eigenen Hausarzt belohnen kann. Ein intensiver Vergleich der verschiedenen Versicherungen dürfte für Interessierte an einem solchen Modell schnell einen günstigen Tarif ans Tageslicht bringen können.