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Hamburg - Dienstag, 17.11.2009Kopfpauschale im Gesundheitssystem kaum finanzierbar
Institut schätzt entstehende Finanzierungslücke im zweistelligen Millardenbereich
Die seit Amtsantritt der schwarz-gelben Bundesregierung ins Gespräch gebrachte Kopfpauschale im Gesundheitssystem dürfte kaum finanzierbar sein. Zu dieser Erkenntnis kommt das Forschungsinstitut IGES nach ersten Rechensimulationen. Demzufolge würde bei einer Beitragshöhe von 150 Euro pro Person im Monat ein Defizit von 22 Milliarden Euro entstehen, welches kaum wie angedacht durch staatliche Ausgleichszahlungen gegenfinanziert werden dürfte.Millardenunterstützung der Krankenkassen schon gegeben
Bereits heute steht der Staat in der finanziellen Verpflichtung von 7 Milliarden Euro, um Ausgleichszahlungen an die gesetzlichen Krankenkassen zu leisten, um Einnahmeausfälle durch den neu gegründeten Gesundheitsfonds zu begleichen. Durch eine Kopfpauschale würde dieser Betrag also nun verdreifacht und ausschließlich durch Steuermittel finanziert werden. Im Bestreben, die Steuerbelastung für die bundesdeutsche Bevölkerung zu senken, erwiese sich nach Meinung des Instituts eine Entscheidung für die Kopfpauschale als das genaue Gegenteil und dürfte auch in Anbetracht der angegriffenen Haushaltslage kaum zu finanzieren sein.
Kritik der Opposition
Politiker der Opposition begrüßten das Rechenmodell, welches ihrer Meinung nach die Entlastung vor allem von Besserverdienenden ans Tageslicht befördern kann. Das entstehende Defizit von 22 Milliarden Euro, welches beim Anlegen eines noch geringeren Pflichtbeitrages bis zu 40 Millarden Euro ausmachen könnte, sei vor allem der Tatsache zu schulden, dass Einnahmen für das Gesundheitssystem aus den oberen Einkommensbereichen wegfielen, die im aktuell herrschenden Modell noch stärker zur Kasse gebeten würden als nach einem Pro-Kopf-Modell. Zusätzliche Belastungen für die Arbeitnehmer im Zuge einer stärkeren, privaten Absicherung im Gesundheitssektor werden zudem noch nicht einmal in den Untersuchungsergebnissen des IGES erfasst.
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