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PKV Lexikon

Zweibettzimmer

Das Zweibettzimmer ist Teil des Leistungskataloges, der von beinahe allen Konzernen der Privaten Krankenversicherung für ihre Kunden bereitsteht. Die Leistung kann sowohl fester Bestandteil der eigenen privaten Krankenversicherung sein oder durch eine Krankenzusatzversicherung als gesonderter Bestandteil gegen einen zusätzlichen Beitrag zusätzlich als Leistung abgesichert werden. Durch Abschluss eines Vertrages, der das Zweibettzimmer mit umfasst, wird jedem Versicherten garantiert, während des Aufenthaltes in einem Krankenhaus oder Klinik über die gesamte Zeit hinweg sein Krankenzimmer mit maximal einer weiteren Person teilen zu müssen. Die oftmals von vielen Patienten empfundene Belastungen, sich mit mehreren Leuten des Krankenzimmer teilen zu müssen, entfällt somit.

Die Option Zweibettzimmer kann bei einer günstigen Belegungssituation im gewählten Krankenhaus bzw. der gewählten Klinik auch dazu führen, dass dem Versicherten ein Zimmer gänzlich für sich alleine angeboten wird. Dieses ist jedoch keine Selbstverständlichkeit und muss ansonsten im Rahmen eines Versicherungstarifes durch die Option „Einbettzimmer“ im Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.